Zweckentfremdung von Wohnraum

Wiesbaden, 13. Mai 2019

Zweckentfremdung von Wohnraum

SGK Positionen zum Entwurf für ein Wohnraumschutzgesetz der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag

Der Druck auf den Wohnungsmarkt hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Diesen Druck spüren nicht nur die großen Städte, sondern mittlerweile auch Gemeinden im ländlichen Raum. Eine Untersuchung, die der Landkreis Gießen in Auftrag gegeben hat, stellte fest, dass selbst Gemeinden, die nicht in Gebieten mit angespanntem Wohnungsbedarf liegen, gleichwohl darunter leiden.

Allerdings spielt die Zweckentfremdung von Wohnraum nur in den Städten und namentlich in Frankfurt eine Rolle. In den kleineren Städten wird sogar Büroraum in Wohnraum umgewandelt.

Trotzdem ist das Verbot der Zweckentfremdung richtig, insbesondere unter dem zweiten Standbein des Gesetzes, der im Kern eine Verordnungsermächtigung gemäß §172 BauGB (Erhaltungssatzung) vorsieht, die nach den Worten des Gesetzes die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen unterbinden soll.

Insofern begrüßt die SGK Hessen insgesamt und in Abwägung der Interessen unterschiedlicher Regionen des Landes den Gesetzentwurf und nimmt zu den einzelnen § wie folgt Stellung:

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.