Foto: Torsten Warnecke, MdL
Wiesbaden/Bad Hersfeld – Pressemitteilung vom 9. Februar 2020 – Günter Rudolph und Torsten Warnecke
Klare Aussagen des CDU-Innenministers Peter Beuth zu Straßenbeiträgen
Abschaffung rückwirkend erst ab 7. Juni 2018 möglich, kein Förderprogramm für Kommunalstraßenbau geplant
Straßenbeiträge sorgen in Hessen häufig für Konflikte. Die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Günter Rudolph und Torsten Warnecke treten seit langem für die hessenweite Abschaffung der Straßenbeiträge ein. Den Kommunen müsse aber ein pauschaler Ersatz der wegfallenden Mittel garantiert werden.
Daran hat auch vorhersehbar die gesetzliche Neuregelung der schwarz-grünen Koalition im Jahr 2018 nichts geändert. Anlaß für die SPD-Landtagsfraktion bei Innenminister Peter Beuth (CDU) mit einer Kleinen Anfrage (20/1722) für Rechtsklarheit durch das Land zu sorgen. Wird doch damit auch den örtlich zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden die Positionsfindung erleichtert.
Der CDU-Minister äußert sich zur Frage nach der Möglichkeit einer rechtssicheren rückwirkenden Abschaffung der Straßenbeiträge eindeutig. Danach ist auch eine rückwirkende Abschaffung möglich. Allerdings nur ab dem 7. Juni 2018. Galt doch bis zum 6. Juni 2018 in Hessen „grundsätzlich die Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen.“ Zudem sei eine „weiterreichende Rückwirkung für einen Zeitraum vor dem 7. Juni 2018 jedoch unzulässig, weil nach früherer Rechtslage aufgrund des § 93 HGO alter Fassung der Vorrang der Beitragserhebung auch für Straßenbeiträge galt.“ Diese Vorgaben gelten allerdings nur für Straßenbeiträge. Sind diese doch ausdrücklich aus der „gesetzlich festgelegten Reihenfolge der Einnahmeerzielung“ ausgenommen (§ 93 Abs. 2 HGO). Damit entfalle für die Kommunalaufsicht die rechtliche Grundlage, „die Erhebung von Straßenbeiträgen zu fordern oder die Aufhebung von örtlichen Straßenbeitragssatzungen zu beanstanden.“ Die „gesetzliche Verpflichtung zum Haushaltsausgleich“ sei damit aber nicht außer Kraft gesetzt.
„Damit könnte das Problem auftauchen, daß die Beiträge für Kindertagesstätten steigen müßten, um auf die Straßenbeiträge zu verzichten. Das geht gar nicht,“ moniert der SPD-Landtagsabgeordnete Torsten Warnecke. „Und das alles nur, weil das Land die Kommunen mit ihren Kosten im Kommunalstraßenbau im Stich läßt. Das wollte die SPD-Fraktion ändern. Es gab leider keine Mehrheit im Landtag,“ verweist der Parlamentarische Geschäftsführer Günter Rudolph auf die SPD-Alternative.
Schließlich sieht das hessische Innenministerium klare Regeln für die Abstimmung über die Abschaffung der Straßenbeiträge vor. Für eine Regelung in der Zukunft dürfen alle Parlamentarier abstimmen. Bei einer rückwirkenden Regelung allerdings müsse überprüft werden, ob die Entscheidung „einen kleinen individualisierbaren Bevölkerungskreis betrifft“. Ein zu diesem Kreis zugehöriger Mandatsträger, als „Adressat der Entscheidung“ müsse sich „zur Erhaltung des Vertrauens in die unparteiische und uneigennützige Verwaltungsführung der Mitwirkung enthalten.“
Ein Programm für den Kommunalstraßenbau, mindestens die grundhafte Erneuerung, will die schwarz-grüne Landesregierung grundsätzlich nicht. Hält sie doch daran fest, „daß der Erhalt kommunaler Straßen und die Entscheidung über eine eventuelle Beitragserhebung bei den Grundeigentümern ureigene Aufgabe der hessischen Städte und Gemeinden bleibt.“ „Damit ist klar, wer den Bürgerinnen und Bürgern, trotz 1,5 Milliarden Euro Haushaltsüberschüssen im Jahr 2019 auf Landesebene, das Geld abnehmen will,“ sind sich Fissmann und Warnecke einig.