Wiesbaden/Bad Hersfeld, 30.3.20
Finanzausschüsse der Parlamente sichern kommunale Entscheidungen
Wichtige kommunalpolitische Entscheidungen können auch weiterhin parlamentarisch getroffen werden. Statt der Kreistage, Stadt- und Gemeindeparlamente können deren Finanzausschüsse – gegebenenfalls auch der Hauptausschuss o.ä. – die demokratischen Aufgaben übernehmen. Damit bleibt dieses Eilentscheidungsrecht das des Parlamentes. „Offenbar gab es die Absicht bei Teilen der schwarz-grünen Landesregierung die parlamentarischen Aufgaben in die Kreisausschüsse, Magistrate oder Gemeindevorstände zu verlagern. Das ist aber nicht notwendig, wie die auf Druck der Oppositionsparteien SPD, FDP und PdL erfolgte Einigung zeigt,“ unterstreicht der Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Torsten Warnecke die vernünftige Einigung.