Kommunaler Rettungsschirm

Kommunaler Rettungsschirm muss auch in 2021 wirken!

Berlin, den 14. Oktober 2020 – Foto: Frank Baranowski

Die Bundes-SGK begrüßt das im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes beschlossene Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und Länder mit dem ein wesentlicher Teil der Gewerbesteuerausfälle in 2020 kompensiert werden kann. Besonders erfreulich ist die weitere Erhöhung der Bundesbeteiligung auf 75 % der Kosten der Unterkunft. Leider konnte wegen der fehlenden Solidarität der schwarz und schwarz-grün regierten Südländer eine einvernehmliche Lösung der Altschuldenfrage vieler finanzschwacher Kommunen, wie sie Olaf Scholz in seinem „Solidarpakt für die Kommunen“ vorgeschlagen hatte, nicht erreicht werden.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.