Baulandmobilisierungsgesetz

Wiesbaden im Juni 2022

Umsetzungsverordnung für Baulandmobilisierungsgesetz endlich auch in Hessen in Kraft!

Autorin: Elke Barth, MdL

Bereits am 7. Mai 2021 hatte noch die alte Bundesregierung auf Drängen der SPD ein neues Baulandmobilisierungsgesetz im Bundestag beschlossen. Lange hat man in Hessen auf die Umsetzungsverordnung gewartet, was die SPD-Landtagsfraktion immer wieder angemahnt hatte. Seit dem 12. Mai 2022 ist sie nun endlich in Kraft. Vor allem in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten gibt es nun neue Instrumente, um den Kommunen die Bereitstellung von Bauland zu erleichtern und den Mieter*innenschutz zu verbessern. Als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten wurden nach einer Untersuchung des Instituts für Wohnen und Umwelt in Darmstadt 53 hessische Kommunen festgestellt, die im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 11. Mai 2022 in der Verordnung nachzulesen sind.

In diesen Bereichen gibt es nun für die Kommunen einen generellen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach § 250 BauGB.

Allerdings gilt dieser in Hessen nur für Wohngebäude mit mindestens sieben Wohnungen, obwohl das Gesetz es ermöglicht hätte, bereits Mehrfamilienhäuser mit nur drei Wohnungen unter den Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Wir sehen in dieser Einschränkung eine enttäuschende Verwässerung des Gesetzes.

Außerdem ermöglicht das Gesetz in angespannten Wohnungsmärkten den Kommunen, Eigentümer brachliegender Grundstücke einfacher mit einem Baugebot zu verpflichten oder diese leichter zu erwerben, um sie zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften für den Bau von Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Das Gesetz erweitert zudem die generellen Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden zum Verkehrswert und sie können nun auch besser gegen verwahrloste Grundstücke und städtebauliche Missstände (Schrottimmobilien) vorgehen. Weiter schafft das Gesetz die Möglichkeit sektoraler Bebauungspläne, mit deren Hilfe künftig Kommunen in Innenstadtgebieten ohne Bebauungsplan festlegen können, dass ein bestimmter Anteil geförderte Wohnungen gebaut werden muss.

Wir hoffen, dass zahlreiche Kommunen nun von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten auch Gebrauch machen, damit mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.