SGK Hessen fordert von der Landesregierung Unterstützung bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten

Wiesbaden im Juni/Juli 2023

Foto: Andreas Siebert

SGK Hessen fordert von der Landesregierung Unterstützung bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten

Die SGK Hessen begrüßt, dass der Bund sich ungeachtet der Zuständigkeiten in den Ländern, die für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig sind, engagiert.

„Wir begrüßen, dass der Bund den Kommunen erneut gesondert eine Milliarde Euro zur Versorgung der Geflüchteten zur Verfügung stellt. Gleichzeitig fordern wir die schwarzgrüne Landesregierung auf, es dem Bund gleichzutun und den Kommunen ebenfalls Sondermittel für die Integration zuzuweisen“, sagte der SGK-Landesvorsitzende Andreas Siebert.

Die SGK Hessen erwartet vom Land, dass das Land Hessen seiner Verantwortung nachkommt und die Kommunen überall dort organisatorisch und finanziell unterstützt, wo es seine Aufgaben auf die Kommunen übertragen hat.

Es steht fest, dass die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten, Rückführungen und wichtige Aufgaben im Bereich der Integration nach dem Grundgesetz Ländersache sind. Auch für die Sicherstellung der Kommunalfinanzen ist laut Staatsgerichtshof das Land letztverantwortlich.

Deshalb fordert Siebert die Landesregierung auf, die bereits vom Bund als Soforthilfe für die Auswirkungen des Ukrainekrieges sowie die im Flüchtlingsgipfel erneut bereitgestellten Gelder vollständig an die kommunale Familie durchzureichen.

„Es ist ein Skandal, dass die schwarz-grüne Landesregierung im letzten Jahr lediglich 71,2% an die kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht hat und für 2023 sogar einen Einbehalt von 50% angekündigt hat“, so Andreas Siebert.

Das den Kommunen zustehende Geld versinkt im Landeshaushalt und wird nicht für Integration ausgegeben. Im Übrigen steht dem Land das Geld auch nicht zu, da die meisten ukrainischen Geflüchteten direkt in den Landkreisen, Städten und Gemeinden angekommen sind.

„Die Unterbringung und Integration von Geflüchteten ist eine Herkulesaufgabe, der wir uns aber als kommunale Familie stellen. Für das Recht auf Asyl darf es keine Obergrenze geben“, so Siebert abschließend.