Künftige Entwicklung der Frauenhäuser in Deutschland – aktuelle politische und rechtliche Schwerpunkte

Wiesbaden, 25. November 2024

Künftige Entwicklung der Frauenhäuser in Deutschland – aktuelle politische und rechtliche Schwerpunkte

Beitrag von Jutta Henneberger, Mitglied der Kommission für Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

Im Jahr 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Zu verzeichnen ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre u.a. bei den Fallgruppen häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und Menschenhandel. Diese höchst Besorgnis erregenden Meldungen ergeben sich aus dem brandaktuell am 19. November 2024 veröffentlichten ersten Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hebt besonders die digitale Gewalt hervor: Mit 17.193 weiblichen Opfern hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren um 130 Prozent erhöht. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft

Trotzdem gibt es – und das seit Jahren – nicht genügend Schutzunterkünfte für von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene. Medien verbreiten Schlagzeilen wie „14.000 Schutzplätze fehlen“. Einige Schutzsuchende werden von Frauenhäusern abgewiesen und finden keinen sicheren Aufenthaltsort. Das alles macht das Leben der Betroffenen noch schwerer und gefährdet es maximal.

Mit ursächlich ist u.a., dass in Deutschland völker- und europarechtliche Rechtsinstrumente noch nicht genügend umgesetzt sind. Die Istanbul-Konvention (IK), das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011, ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die IK verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und etabliert einheitliche Schutzstandards. Nach dem Staatenbericht des Expertengremiums des Europarats (GREVIO) von Oktober 2022 besteht die dringende Notwendigkeit für vielfältige effizientere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt auf allen Ebenen.

GREVIO fordert die deutschen Behörden dazu auf, die Zahl der verfügbaren Schutzräume zu erhöhen und hierbei insbesondere Mädchen unter 18 Jahren, LBTI-Frauen, Frauen mit Söhnen über einem bestimmten Alter, Frauen mit vielen Kindern, Frauen mit Behinderungen, Frauen, die vor so genannter “Ehren”-Gewalt fliehen, asylsuchende Frauen und solche mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus kostenlosen Zugang zu speziellen Schutzräumen für häusliche Gewalt zu bieten. Das „Auffordern“ ist die höchste Stufe der Dringlichkeit in der Bewertungsskala von GREVIO. Zudem ist die im Juni 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (EU-RL) von Bedeutung, deren Vorgaben die EU-Mitgliedstaaten bis zum 14. Juni 2027 umzusetzen haben.

Nach der Task Force des Europarats und Nr. 135 des Erläuternden Berichts zur IK wird für die Anzahl der Schutzplätze ein fiktive Quote von einer Familie pro 10.000 Einwohner*innen empfohlen. Hiernach und unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Kinderzahl in Deutschland errechnet sich eine Lücke von etwa 14.000 Schutzplätzen. Die Anzahl der Schutzplätze soll sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf richten (ErlB). Nach einer durch das BMFSFJ eingeholten Kostenstudie zur Weiterentwicklung des Hilfesystems läge die Lücke nach dem tatsächlich gemeldeten Bedarf etwa 15 Prozent unterhalb der Lücke der fiktiven Quote. Im Ergebnis lassen sich mit beiden Methoden eklatante Zahlen fehlender Schutzplätze in den Frauenhäusern errechnen; was durch die Abweisungen von Schutzsuchenden bestätigt wird.

Interessant ist, zu welchen Unterschieden die Studie für beide Szenarien mit Blick auf die Kosten kommt. Denn die prognostizierten Kosten für den Ausbau des Hilfesystems sind – orientiert am gemeldeten Bedarf – zwar höher als bislang, jedoch deutlich niedriger als bei einer Verwirklichung der best-practice-Lösung. Gründe für die überproportionalen Kostenunterschiede zwischen Quote und Bedarf sind u.a. deutlich höhere Personalschlüssel bei der fiktiven Quote.

Angesichts des aktuellen Lagebilds und fehlender Schutzplätze in Frauenhäusern ist sofortiges Handeln erforderlich. Einen Lösungsweg entlang der Fürsorgepflicht des Staates und den Grundrechten Betroffener bietet der am 18. November 2024 mit einer Fristsetzung von 2 Tagen (!) in die Länder- und Verbändebeteiligung zirkulierte Referentenentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt des BMFSFJ.

Dieser Entwurf setzt bei den o.a. Schutzlücken an und will einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab dem Jahr 2030 einführen. Zudem soll dann der Zugang für alle kostenfrei sein; bislang ist dies nur für Leistungsbezieher*innen (SGB II, SGB XII oder AsylbLG) der Fall. Zugleich sind die Länder verpflichtet, den Bedarf zu ermitteln und die Kapazitäten bedarfsorientiert auszubauen. Angesichts knapper Haushaltsmittel und dem Bruch der Koalition besteht die Befürchtung, dass der Entwurf nicht durchgebracht werden kann.

Parallel dazu bauen die Bundesländer ihre Präventionsmaßnahmen weiter aus. Im Fokus sollte hierbei u.a. die Täter*innen*arbeit entlang der Leitlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt, eine gute Prävention in Schulen und der Ausbau eines individuellen, behördenübergreifenden Fallmanagements zur frühzeitigen und fortlaufende Risikoeinschätzung für Betroffene liegen, in welches auch nicht behördliche Akteur*innen einbezogen werden sollten.

Ein weiterer Blick könnte auf die Situation nach Verlassen des Frauenhauses gerichtet werden. Frauenhäuser berichten teilweise, es werde „Druck“ ausgeübt, die Frauen schnell zu entlassen. Angesichts knappen Wohnraums drohe selbst bei Frauen mit Einkommen teilweise Obdachlosigkeit. Wenn Kinder mit betroffen sind, gefährdet dies das Kindeswohl. Auch komme es vor, dass Betroffene zum Täter bzw. zur Täterin zurückkehren. Dies konterkariere die soziale Arbeit.

Fazit: Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere beim Ausbau der Anzahl der Schutzunterkünfte. Wir sollten auf ein rasche Verabschiedung des Referentenentwurfs drängen.