Baulandmobilisierungsgesetz

Wiesbaden, den 24. Januar 2022 – Pressemitteilung

Das Baulandmobilisierungsgesetz in Hessen schnell umsetzen

Am 7. Mai wurde das Baulandmobilisierungsgesetz in dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz erleichtert vor allem den Kommunen die notwendige Bereitstellung von Bauland und es verbessert den Mieterschutz.

„Das ist ein wichtiger Schritt zur Entwicklung von Bebauungsplänen, mit deren Hilfe Kommunen künftig in Innenstadtgebieten ohne Bebauungsplan festlegen können, dass ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen kann“ sagte der neu gewählte Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Andreas Siebert.

Das heißt, dass künftig Städte mit angespannten Wohnungsmärkten entscheidende Erleichterungen bei der Bereitstellung von Bauland erhalten und die Möglichkeit haben, Eigentümer brachliegender Grundstücke mit einem Baugebot zu verpflichten, Wohnungen zu bauen, anstelle diese aus Spekulationsgründen weiter ungenutzt zu lassen.

„Die SGK Hessen begrüßt die Ausweitung der generellen Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden zum Verkehrswert. Die Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten mit knappen Wohnungsmärkten zugunsten kommunaler Wohnungsbaugesellschaften ist gut und richtig“, so Siebert.

 Damit können auch städtebauliche Missstände behoben werden. Weiterhin wird die Möglichkeit der Ausweitung des Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbunden. Damit kann es wieder möglich werden, eine Genehmigungserfordernis durch die Kommunen für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auch außerhalb von Gebieten mit Millieuschutzsatzungen festzulegen.

„Wir wollen, dass schnellstmöglich die für die Anwendung der in § 201a BauGB genannten baurechtlichen Instrumente notwendigen Verordnung von der Hessischen Landesregierung veranlasst werden“, fordert der SGK Vorsitzende.

Es geht um das erweiterte besondere Vorkaufsrecht, die Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen eines Bebauungsplans sowie das erweiterte Baugebot. Deshalb muss die Landesregierungen eine Rechtsverordnung für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erlassen.

Als Begründung für diese Forderungen sagte Andreas Siebert, dass es zu Zeit extrem schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Nicht nur Menschen die Transferleistungen erhalten, auch Menschen mit durchschnittlichen Einkommen können sich vielerorts keine Wohnung mehr leisten und werden aus den Städten verdrängt. Mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz werden die Instrumente für die Kommunen zur Schaffung mehr bezahlbaren Wohnraums geschärft und Mieter*innen werden besser vor Verdrängung geschützt. Die Novelle ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die kommunalen Vorkaufsrechte für den Erwerb von Bauland werden erweitert und schaffen zudem auch in unbeplanten Innenstadtbereichen die Möglichkeit, zu verhindern, dass Luxuswohnungen anstelle bezahlbarer Wohnungen entstehen. Durch das preislimitierte Vorkaufsrecht zum Verkehrswert wird die Preisspirale bei Grund und Boden gebremst.