Wir bieten Rechtsberatung für Mitglieder an
Wie stark darf der Oberbürgermeister in die Rechte eines Dezernates eingreifen? Welche Rechte stehen einer Fraktion in einer Gemeindevertretung oder Stadtverordnentenversammlung zu? Darf der oder die Stadtverordnetenvorsteher Anträge nicht auf die Tagesordnung nehmen, weil er sie für rechtlich problematisch hält?
Diese und andere Fragen beschäftigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker immer wieder. Oft sind diese Fragen andernorts schon einmal gestellt worden nur die Antwort ist noch nicht zu den Interessierten durchgedrungen. In solchen Fällen kann die Rechtsberatung der SGK helfen. Oftmals hilft es nicht, nur den Text der Hessischen Gemeindeordnung zu lesen; auch die Rechtsprechung muss häufig einbezogen werden. Um eine erste juristische Einschätzung eines Streitfalles zu erhalten oder Informationen über die rechtliche Lage, lohnt sich ein Anruf bei der SGK und die schriftliche Schilderung des Sachverhaltes.
“Kommunalpolitik ist eine komplexe Angelegenheit. Im Zusammenspiel zwischen Stadtverordneten, Magistrat, städtischen GmbHs, vielleicht sogar Aktiengesellschaften und der Kommunalaufsicht gibt es eine Vielzahl von Fallstricken und Unklarheiten die entstehen können. Als Gemeinschaft der Sozialdemokratischen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben wir uns zur Aufgabe gemacht beim Auftauchen dieser Fallstricke als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und bieten daher unsere Rechtsberatung an!”, kommentiert der Vorsitzende der SGK, Andreas Siebert, das Angebot. “Zwar bieten wir keine intensive anwaltliche Begleitung bei Rechtsstreitigkeiten an, aber die SGK-Rechtsberatung hilft vielfach dort, wo Unsicherheiten bestehen und wo sich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sicher sein wollen, dass sie keine von einem politischen Gegner motivierte juristische Auskunft, sondern eine fachlich verlässliche Auskunft erhalten.”, so Siebert weiter.
Die Rechtsberatung der SGK ist unter 0611-360 1174 oder per Mail info@sgk-hessen.de zu erreichen.