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Aktuelles Positionspapier

Wiesbaden, 18. Mai 2017

Die AfD im Koordinatensystem Hessischer Kommunalpolitik

Nach den Kommunalwahlen 2016 sind in vielen Gemeindevertretungen, Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen Vertreterinnen und Vertreter der AfD mit kommunalpolitischen Mandaten ausgestattet worden.

Die AfD feiert bei Landtagswahlen Erfolge. Durch einen möglichen Einzug in den Deutschen Bundestag am 24. September 2017 kann das politische System verschoben werden. Auf allen Ebenen wird über die Frage des Umgangs mit der AfD diskutiert.

Die SGK Hessen will mit dieser Positionsbestimmung den Vertreterinnen und Vertretern eine Handreichung und Orientierung geben, wie mit der AfD umgegangen werden kann. Als eine gute und übergeordnete Handlungsempfehlung verweisen wir auf das Papier „Nachgefragt, klar gestellt, Grenzen setzen“ der Amadeu Antonio Stiftung (https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/afd-handreichung.pdf).

1. Die AfD hat nur punktuell Erfahrung mit den parlamentarischen Abläufen. Auch dort, wo AfD-Mitglieder bereits für andere Parteien in Parlamenten waren, ist die Grundhaltung ihrer Arbeit von grundsätzlicher Skepsis gegenüber den parlamentarischen und kommunalpolitischen Gremien und Abläufen gekennzeichnet. Die Folge ist, dass permanent Wahlen angefochten, Akteneinsichtsausschüsse gefordert und die Rechtsaufsicht (Regierungspräsidien) aber auch Verwaltungsgerichte angerufen werden. Die AfD tut dies, um sich als Opfer zu inszenieren. Dies bindet Zeit und Kräfte von Gemeindevertreter/innen und Teilen der Verwaltung. Trotzdem sollte mit den Vertreter/innen der AfD im Rahmen der HGO, der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung korrekt umgegangen werden.

2. Nicht alle Vertreter/innen der AfD in den Kommunalparlamenten sind der „Neuen Rechten“ zuzuordnen. Aber die AfD ist vielfältig und sehr unterschiedlich. Dies führt in vielen Kommunalparlamenten schon jetzt dazu, dass AfD-Mitglieder ihre Fraktion verlassen und als fraktionslose Mitglieder der Gemeindevertretung weitermachen. Auch thematisch agieren die Kommunalfraktionen sehr unterschiedlich. Allerdings ist auch eine gewisse Koordination von Anträgen festzustellen, die bereits jetzt in mehreren Kommunalparlamenten aufgetaucht sind. Dazu gehören Anträge zum Audiolivestream in Gemeindevertretungen, zur Sexualerziehung und zum Verbot der Vollverschleierung. Viele Anträge befassen sich mit Formalien und zielen auf die Geschäftsordnungen, wie der Veröffentlichung von Verhandlungsgegenständen nicht öffentlicher Sitzungen.

3. Die AfD hat zu einer ihrer Kampflinien die „Unterbringung von Flüchtlingen“ gemacht. Alle Verträge, die die Kommunen mit Betreibern von Unterkünften machen, werden genau untersucht und kritisiert; teilweise auch auf gerichtlichem Weg. Anträge zum Familienzuzug von subsidiären Schutzberechtigten gehören ebenfalls zu den Aktivitäten der AfD. Die Lage der Flüchtlinge wird im Rahmen großer und kleiner Anfragen akribisch erhoben.

4. Auch auf der kommunalen Ebene wird die Melodie der „Lügenpresse“ gespielt.
AfD Gemeindevertreter stehen der Presse skeptisch gegenüber und greifen sie an. Gleichzeitig hat man den Eindruck, als zielte die politische Arbeit der AfD-Fraktionen nicht auf die traditionellen Medien. AfDler transportieren ihre Botschaften insbesondere in den sozialen Netzwerken. Dort erreichen auch regionale Posts enorme Reichweiten. Diese verfangen zwar nur bei der eigenen Klientel, die wird aber zunehmend „bekennender“.

5. Die AfD hat regionale Schwerpunkte und bespielt diese auch. Im Main-Taunus-Kreis wird die AfD zur Bundestagswahl mit der gesamten Bundesprominenz auftreten (Frauke Petry, Beatrix von Storch, Geert Wilders u.v.m.) Die traditionellen Hochburgen in der Wetterau werden ebenfalls intensiv bearbeitet. Dies zeigt, dass die AfD auf Landesebene durchaus ihre politischen Aktivitäten steuert.

Die AfD im Koordinatensystem Hessischer Kommunalpolitik

Anträge

„Wohnraum schaffen –Quartiere entwickeln“

Die Landesdelegiertenkonferenz der SGK Hessen fordert die SPD Landtagsfraktion auf, vor dem Hintergrund der steigenden Wohnungsbedarfe insbesondere bei Sozialwohnungen, aber auch bei den Wohnungen für mittlere Einkommen weitere Mittel als direkten Zuschuss für den Wohnungsbau bei den Haushaltsberatungen des Landeshaushalts zu beantragen.
Wir fordern die Landesregierung auf, schnellst möglich die als Eigenkapitalaufstockung vorgesehenen 50 Mio. € bei der Nassauischen Heimstädte/Wohnstadt auch für den Sozialwohnungsbau zu aktivieren.

Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, mit der Bank für Wirtschaftsförderung und Infrastruktur ein Zuschussprodukt für die Aktivierung privaten Kapitals zum Bau von Sozialwohnungen und Wohnungen für mittlere Einkommen zu entwickeln.
Darüber hinaus ist zu prüfen, die Grunderwerbssteuer für Investitionsprojekte des sozialen Wohnungsbaus von 6 % auf 4 % zu reduzieren.

Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Entwurf zur Novellierung der hessischen Bauordnung vorzulegen, mit dem Ziel die Erstellungskosten im Neubaubereich zu senken. Die Ergebnisse der Allianz für Wohnen sind umgehend umzusetzen. Dazu gehören Modellprojekte für kostengünstiges Bauen, Konzeptvergaben und die Schaffung einer landeseigenen Treuhandgesellschaft, um Schutzschirmkommunen eine Zwischenfinanzierung für kommunalen Wohnungsbau zu ermöglichen.

Die Landesdelegiertenkonfernz unterstützt alle Maßnahmen und Bemühungen, über die Programme der einfachen Stadterneuerung, insbesondere das Programm „Soziale Stadt“, die Quartiersentwicklung voranzubringen und damit die Lebensbedingungen in den Quartieren im Hinblick auf die verkehrliche Infrastruktur, die Versorgung im Gesundheitsbereich, aber auch die Versorgung mit Gütern des täglichen Verbrauchs, die Sicherung der Dorfgemeinschaftshäuser und die Sicherung einer akzeptablen Bildungsinfrastruktur, zu sichern.

Wir begrüßen die Bildung einer Arbeitsgruppe „Zukunftsfähige Stadt – Infrastruktur für Städte und Gemeinden“ beim SGK Bundesvorstand und werden diese Arbeitsgruppe als Landesverband Hessen nachhaltig unterstützen.

Begründung:
Nach dem jüngst vorgelegten Wohnungsbedarfsbericht der Hessischen Landesregierung benötigt Hessen bis 2040 insgesamt zusätzlich 517.000 Wohnungen. In den nächsten Jahren müssen jährlich fast 37.000 Wohnungen in Hessen neu gebaut werden, um den Bedarf zu decken. Dabei muss festgestellt werden, dass Wohnungsnot nicht nur ein Problem in den Ballungsgebieten ist. Weit darüber hinaus, in den Umlandgemeinden werden preiswerte Wohnungen gesucht. Die Beseitigung der Wohnungsnot ist aber nicht nur ein quantitatives Problem. Es geht ebenso um die qualitative Quartiersentwicklung und die Wohnumfeldverbesserung. Deshalb sind die Maßnahmen der einfachen Stadterneuerung von so herausragender Bedeutung.

Die SGK Hessen hat auf ihrer letzten Landesdelegiertenkonferenz einen umfangreichen Beschluss zur sozialen Entwicklung der Quartiere gefasst. Dieser Beschluss wurde von der Bundeskonferenz angenommen und mündet jetzt in die Bildung einer neuen Arbeitsgruppe beim Bundesvorstand. Die SGK Hessen wird sich daran aktiv beteiligen.

Wohnraum schaffen-Leitantrag-2016

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