„Instandsetzung von Straßen und Bürgersteigen – Kostenlawine für Anwohner und Bürger?“

Der Landtag hat beschlossen, dass Kommunen künftig statt der Anliegerbeiträge zur grundlegenden Straßensanierung wiederkehrende Straßenbeiträge erheben können. Das soll die Anwohner von bisher fälligen, oftmals hohen Anliegerbeiträgen entlasten. Das Gesetz trägt zugleich der Tatsache Rechnung, dass vom Ausbau einer Straße nicht nur die direkten Anwohner, sondern auch andere Bürger profitieren, die die Straßen nutzen. Zurzeit werden nur die Eigentümer der Grundstücke in die Pflicht genommen, die an eine auszubauende Straße angrenzen.

Die Instandhaltungsarbeiten der Straßen kosten die Anwohner und Anlieger erwartungsgemäß mehrere tausend Euro. Die hessische SPD schlägt eine Alternative zum bestehenden Zahlungsmodus vor – Wiederkehrende Beiträge!

Gemeinsam mit der SGK Hessen können Mitgliedsfraktionen einen öffentlichen Informationsabend veranstalten.

Für nähere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle der SGK Hessen gerne zur Verfügung.

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