Aktuelles

  • Landesdelegiertenkonferenz 2025

    Wiesbaden im Herbst 2025

    Landesdelegiertenkonferenz 2025

    Die Konferenz findet am Samstag, 1. November 2025, 10.00 – 16.00 Uhr, im Bürgerhaus Gießen-Wieseck, Philosophenstraße 26, in 35396 Gießen, statt.

    In diesem Jahr haben wir viele Gastredner und Gastrednerinnen und freuen uns auf deren Grußworte.

    Auf die bevorstehende Kommunalwahl im Jahr 2026 einstimmen werden uns unter anderem, Sören Bartol (MdB), Vorsitzender der SPD Hessen und Tim Ruder, geschäftsführender Direktor des Hessischen Landkreistages sowie diesjähriger Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.

    Außerdem freuen wir uns auf den Impulsvortrag von Matthias Baaß, seit 1997 Bürgermeister der Stadt Viernheim und derzeitiger Vizepräsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.

    Im Vordergrund der Konferenz stehen die Vorstandswahlen, die Wahl der Bundesdelegierten und die Einbringung von Anträgen.

    In diesem Jahr findet die Vergabe der „Kommunallöwen“, des Hessenlöwen“ und die Vergabe des „Marie Bittorf-Preises“ durch die AfK Hessen e.V. statt.

    Anmeldungen von Gästen nimmt die Geschäftsstelle der SGK Hessen unter info@sgk-hessen.de  gerne entgegen.

    Hinweis: Die gemeldeten Delegierten haben die gesonderte Einladung bereits erhalten.

  • Gudensberg ist Sieger beim Wettbewerb der hessischen Klima-Kommunen

    Juli 2025

    Bild: Sina Massow, Bürgermeisterin von Gudensberg und im Vorstand der SGK Hessen

    Gudensberg ist Sieger beim Wettbewerb der hessischen Klima-Kommunen

    Das G1 überzeugt in der Kategorie „Mehr Lebensqualität“

    Die Stadt Gudensberg wurde am 26. Juni 2025 im Rahmen der Veranstaltung „Klima. Zukunft. Hessen“ in Frankfurt am Main als eine von sechs hessischen Kommunen und Landkreisen für ihr herausragendes Engagement in der kommunalen Klimapolitik ausgezeichnet. Mit dem Projekt „Sanierung des G1 – Kommunikations- und Begegnungszentrum“ konnte sich Gudensberg in der Kategorie „Mehr Lebensqualität“ gegen zahlreiche Bewerbungen durchsetzen.

    „Die Auszeichnung als Klima-Kommune unterstreicht unsere strategische Ausrichtung auf eine nachhaltige Stadtentwicklung. Mit gezielten Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Mobilität, Klimaanpassung und Bürgerbeteiligung leisten wir als Stadt Gudensberg einen aktiven Beitrag zum kommunalen Klimaschutz.“, betont Bürgermeisterin Sina Massow.

    In zwei Jahren wurde der ehemalige leerstehende Coop-Markt am Grabenweg 1 klimafreundlich umgebaut. Im September 2024 wurde das G1 – ein modernes, multifunktionales Kommunikations- und Begegnungszentrum eröffnet. Der Bau verbindet Nachhaltigkeit mit Gemeinschaft: Vereine, Initiativen und kommunale Einrichtungen finden hier Raum für Jugend-, Kultur-, Integrations- und Generationenarbeit. Die Räume können bequem über ein Online-Buchungssystem reserviert werden.

    Das Gebäude wurde mit nachhaltigen Baustoffen und nach KfW 55-Standard umgebaut – inklusive Luft-Wärmepumpen, Photovoltaik, Dachbegrünung und barrierefreier Ausstattung. Flexible Raumkonzepte, ein Café, Ausstellungsflächen und spezielle Angebote wie Proberäume oder eine Werkstatt machen das G1 zu einem vielseitig nutzbaren Ort.

    Die Planung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Nutzergruppen. Für dieses vorbildliche Projekt im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts „Gudensberg 2030“ wurde Gudensberg ausgezeichnet.

    Die Auszeichnung wird im Rahmen des landesweiten Wettbewerbs der Klima-Kommunen Hessen vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vergeben.

  • Zukunft der Mobilität

    Wiesbaden, 25. März 2025

    Zukunft der Mobilität – Kommunalpolitische Online-Seminare

    Das gemeinsames Projekt der Hochschule RheinMain, der SGK, der KPV und der GAK wird auch in diesem Jahr wieder diverse Workshops rund um das Thema Mobilität anbieten. Die Termine für das „Sommersemester“ stehen schon fest und sind auf der Homepage unter der Rubrik Termine zu finden oder hier.

    Das Projekt verfolgt weiterhin das Ziel der Etablierung einer regionalen Austausch- und Wissensplattform. Die Erkenntnisse der Workshops sollen weiter rund um die Region Frankfurt getragen werden, um gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft praktisch gangbare und zukunftsfähige Mobilitätskonzepte zu finden.

    Die Seminare sind kostenfrei!

  • Kommunale in der SPD begrüßen Regierungsentwurf zur Entschuldung von Kommunen

    Berlin, 21. Januar 20225

    „Kommunale in der SPD begrüßen Regierungsentwurf zur Entschuldung von Kommunen“

    Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK), erklärt zu dem von Bundesfinanzminister Jörg Kukies vorgelegten Referentenentwurf einer Grundgesetzänderung in einem Artikel 143h:

    „Viele Städte und Gemeinden leiden unter hohen Altschulden, die sich aufgrund ihrer schwierigen Lage im wirtschaftsstrukturellen Wandel angehäuft haben und ihre Handlungsmöglichkeiten erdrosseln. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Sie benötigen eine Unterstützung von Bund und Ländern.

    Die vorgeschlagene Lösung besteht in der Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in einem neuen Artikel 143h, die es dem Bund ermöglicht, sich durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen (Artikel 143h Absatz 1) zu beteiligen.

    Die Bundes-SGK fordert die Länder und alle demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, mit dieser Grundgesetzänderung den Weg für eine Altschuldenhilfe des Bundes für besonders belastete Kommunen in der kommenden Legislaturperiode freizumachen.

    Wir wissen, dass mit einer solchen Regelung nicht alle Finanzprobleme der Kommunen gelöst werden können, dazu bedarf es weiterer Schritte: Einer verstärkten gemeinsamen Verantwortung aller Ebenen für die Finanzierung sozialer Aufgaben, der Konnexität auch bezüglich bundesgesetzlicher Regelungen, der Verbesserung der Einnahmen zur Grundfinanzierung der Kommunen sowie die Schaffung von Fonds zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturen und Zukunftsinvestitionen.“

  • Künftige Entwicklung der Frauenhäuser in Deutschland – aktuelle politische und rechtliche Schwerpunkte

    Wiesbaden, 25. November 2024

    Künftige Entwicklung der Frauenhäuser in Deutschland – aktuelle politische und rechtliche Schwerpunkte

    Beitrag von Jutta Henneberger, Mitglied der Kommission für Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

    Im Jahr 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Zu verzeichnen ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre u.a. bei den Fallgruppen häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und Menschenhandel. Diese höchst Besorgnis erregenden Meldungen ergeben sich aus dem brandaktuell am 19. November 2024 veröffentlichten ersten Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hebt besonders die digitale Gewalt hervor: Mit 17.193 weiblichen Opfern hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren um 130 Prozent erhöht. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft

    Trotzdem gibt es – und das seit Jahren – nicht genügend Schutzunterkünfte für von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene. Medien verbreiten Schlagzeilen wie „14.000 Schutzplätze fehlen“. Einige Schutzsuchende werden von Frauenhäusern abgewiesen und finden keinen sicheren Aufenthaltsort. Das alles macht das Leben der Betroffenen noch schwerer und gefährdet es maximal.

    Mit ursächlich ist u.a., dass in Deutschland völker- und europarechtliche Rechtsinstrumente noch nicht genügend umgesetzt sind. Die Istanbul-Konvention (IK), das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011, ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die IK verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und etabliert einheitliche Schutzstandards. Nach dem Staatenbericht des Expertengremiums des Europarats (GREVIO) von Oktober 2022 besteht die dringende Notwendigkeit für vielfältige effizientere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt auf allen Ebenen.

    GREVIO fordert die deutschen Behörden dazu auf, die Zahl der verfügbaren Schutzräume zu erhöhen und hierbei insbesondere Mädchen unter 18 Jahren, LBTI-Frauen, Frauen mit Söhnen über einem bestimmten Alter, Frauen mit vielen Kindern, Frauen mit Behinderungen, Frauen, die vor so genannter „Ehren“-Gewalt fliehen, asylsuchende Frauen und solche mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus kostenlosen Zugang zu speziellen Schutzräumen für häusliche Gewalt zu bieten. Das „Auffordern“ ist die höchste Stufe der Dringlichkeit in der Bewertungsskala von GREVIO. Zudem ist die im Juni 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (EU-RL) von Bedeutung, deren Vorgaben die EU-Mitgliedstaaten bis zum 14. Juni 2027 umzusetzen haben.

    Nach der Task Force des Europarats und Nr. 135 des Erläuternden Berichts zur IK wird für die Anzahl der Schutzplätze ein fiktive Quote von einer Familie pro 10.000 Einwohner*innen empfohlen. Hiernach und unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Kinderzahl in Deutschland errechnet sich eine Lücke von etwa 14.000 Schutzplätzen. Die Anzahl der Schutzplätze soll sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf richten (ErlB). Nach einer durch das BMFSFJ eingeholten Kostenstudie zur Weiterentwicklung des Hilfesystems läge die Lücke nach dem tatsächlich gemeldeten Bedarf etwa 15 Prozent unterhalb der Lücke der fiktiven Quote. Im Ergebnis lassen sich mit beiden Methoden eklatante Zahlen fehlender Schutzplätze in den Frauenhäusern errechnen; was durch die Abweisungen von Schutzsuchenden bestätigt wird.

    Interessant ist, zu welchen Unterschieden die Studie für beide Szenarien mit Blick auf die Kosten kommt. Denn die prognostizierten Kosten für den Ausbau des Hilfesystems sind – orientiert am gemeldeten Bedarf – zwar höher als bislang, jedoch deutlich niedriger als bei einer Verwirklichung der best-practice-Lösung. Gründe für die überproportionalen Kostenunterschiede zwischen Quote und Bedarf sind u.a. deutlich höhere Personalschlüssel bei der fiktiven Quote.

    Angesichts des aktuellen Lagebilds und fehlender Schutzplätze in Frauenhäusern ist sofortiges Handeln erforderlich. Einen Lösungsweg entlang der Fürsorgepflicht des Staates und den Grundrechten Betroffener bietet der am 18. November 2024 mit einer Fristsetzung von 2 Tagen (!) in die Länder- und Verbändebeteiligung zirkulierte Referentenentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt des BMFSFJ.

    Dieser Entwurf setzt bei den o.a. Schutzlücken an und will einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab dem Jahr 2030 einführen. Zudem soll dann der Zugang für alle kostenfrei sein; bislang ist dies nur für Leistungsbezieher*innen (SGB II, SGB XII oder AsylbLG) der Fall. Zugleich sind die Länder verpflichtet, den Bedarf zu ermitteln und die Kapazitäten bedarfsorientiert auszubauen. Angesichts knapper Haushaltsmittel und dem Bruch der Koalition besteht die Befürchtung, dass der Entwurf nicht durchgebracht werden kann.

    Parallel dazu bauen die Bundesländer ihre Präventionsmaßnahmen weiter aus. Im Fokus sollte hierbei u.a. die Täter*innen*arbeit entlang der Leitlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt, eine gute Prävention in Schulen und der Ausbau eines individuellen, behördenübergreifenden Fallmanagements zur frühzeitigen und fortlaufende Risikoeinschätzung für Betroffene liegen, in welches auch nicht behördliche Akteur*innen einbezogen werden sollten.

    Ein weiterer Blick könnte auf die Situation nach Verlassen des Frauenhauses gerichtet werden. Frauenhäuser berichten teilweise, es werde „Druck“ ausgeübt, die Frauen schnell zu entlassen. Angesichts knappen Wohnraums drohe selbst bei Frauen mit Einkommen teilweise Obdachlosigkeit. Wenn Kinder mit betroffen sind, gefährdet dies das Kindeswohl. Auch komme es vor, dass Betroffene zum Täter bzw. zur Täterin zurückkehren. Dies konterkariere die soziale Arbeit.

    Fazit: Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere beim Ausbau der Anzahl der Schutzunterkünfte. Wir sollten auf ein rasche Verabschiedung des Referentenentwurfs drängen.

  • Wie sieht die Situation der Frauenhäuser vor Ort aus? – Beispiel Landkreis Kassel

    Wiesbaden, 25. November 2025

    Wie sieht die Situation der Frauenhäuser vor Ort aus? – Beispiel Landkreis Kassel

    Beitrag von Anette Milas, hauptamtliche Frauenbeauftragte des Landkreises Kassel und ehrenamtlich Vorsitzende des Vereins Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e. V.

    Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011 wurde 2018 auch in Deutschland verpflichtend. Ein Bekenntnis, das grundsätzlich zu begrüßen ist. Der Schutz vor Gewalt an Frauen und deren Kinder muss eine hohe Priorität haben. Die Fallzahlen steigen immer rasanter an. Jeden 3. Tag wird eine Frau von ihrem Partner, Expartner oder einem Verwandten ermordet. Jeden Tag ereignet sich ein Versuch.

    Seit vielen Jahren wissen wir, dass die Frauenhausplätze in Deutschland nicht ausreichen. Betroffene Frauen sind oft gezwungen Frauenhäuser aufzusuchen, die nicht in unmittelbarer Nähe sind. In manchen Fällen kann das zwar den Schutz noch verbessern, ist aber mit einem großen Aufwand verbunden. Auf der Homepage www.frauenhaus-suche.de sind bundesweit die freien Plätze auf einer Landkarte vermerkt.

    Die Frauenhäuser sind untereinander gut vernetzt und keine Frau wird in die Gewaltsituation zurückgeschickt. Es wird immer eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden.

    Die Bedarfe an Plätzen sind in jeder Region unterschiedlich. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Infrastruktur vor Ort. In ländlich geprägten Gegenden ist es wichtig, dass die Frauen mobil sind und sich selbst versorgen können. Auch die Anonymität ist ein wichtiges Kriterium. In Ballungsräumen ist der Platzbedarf wesentlich höher. Es muss also individuell an den einzelnen Standorten entschieden werden, welche Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen sollte.

    Wie stellt sich die Situation im Landkreis Kassel dar:

    Das Frauenhaus, dessen Träger der Verein Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e. v. ist, wurde 1994 mit 28 Plätzen eröffnet und vom Land Hessen finanziell unterstützt. Bei der Aktion „Sichere Zukunft“ im Jahr 2003 hat das Land seine Zuschüsse gänzlich gestrichen, was zur Folge hatte, dass die Frauenhausplätze auf 14 reduziert und Mitarbeiterinnen entlassen werden mussten.

    Nur durch den Einsatz einer privaten Stiftung konnte das Frauenhaus und die im Landkreis Kassel betriebenen Beratungsstellen erhalten bleiben und mit dem Landkreis Kassel wurde ein Finanzierungskonzept erarbeitet.

    Ab 2014 gab es auch wieder Mittel vom Land, aber längst nicht in der Höhe der Streichungen. Aber es konnte dadurch auch eine Schutzwohnung eingerichtet werden, die es ermöglicht, Jungs über 12 Jahre mit ihrer Mutter aufnehmen zu können. Bisher war es so, dass Jungs, die älter als 12 Jahre waren, nicht mit im Frauenhaus einziehen konnten und anderweitig untergebracht wurden. Was die Situation für die Frauen noch einmal verschärfte.

    Erst durch die Erhöhung der kommunalisierten Mittel für die Jahre 2023 und 2024 konnten weitere Räumlichkeiten angemietet werden und somit die Platzzahl immerhin wieder auf 22 aufgestockt werden. Das reicht aber noch längst nicht aus. Auch konnte die Anzahl der Mitarbeiterinnen angepasst und die Beratungszeiten erweitert werden. Leider steht noch nicht fest, ob es bei der erhöhten Finanzierung durch das Land ab dem Jahr 2025 bleibt. Dies sorgt für eine große Unsicherheit bei dem Trägerverein. Für den Landkreis Kassel wäre es schwierig einzuspringen, da dort die finanzielle Situation extrem angespannt ist.

    Seit vielen Jahren fordern die Frauenhäuser eine bundesweite einheitliche Finanzierung der Plätze in den Frauenhäusern, um eine finanzielle Stabilität für zu gewährleisten. Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Daraufhin liegt jetzt der Entwurf eines Gewalthilfegesetzes des BMFSFJ vor, dass allen Frauen und deren Kinder die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, ein kostenloser Zugang zu Beratungsmöglichkeiten und Schutzräumen zur Verfügung stehen soll. Der zur Finanzierungsfrage allerdings keine Aussage enthält.

    Ob dieses Gesetz überhaupt zur Umsetzung kommen wird, steht nach dem Koalitions-Aus ohnehin in Frage.

    Fazit: Es liegt noch ein steiniger und weiter Weg vor uns. Solange die Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen nicht auf bundesweit einheitliche und sichere Füße gestellt ist, macht es die Arbeit vor Ort nicht leichter und eine zufriedenstellende Umsetzung der IK rückt in weite Ferne!

  • Kommunen für Vielfalt und Teilhabe

    Wiesbaden/Kassel im November 2024

    Kommunen für Vielfalt und Teilhabe
    Finanzielle Herausforderungen müssen geschultert werden

    Autor: Andreas Siebert, Landrat des Landkreises Kassel und Vorsitzender der SGK Hessen

    Die kommunale Familie ist der erste Ort des Erlebens und Erlernens von Demokratie, Vielfalt, Teilhabe und Integration. Deshalb kann von dort aus nur eine Botschaft ausgehen: Wir zeigen klare Kante gegen rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Aktivitäten! Wir stehen damit in unserem unmittelbaren Umfeld aktiv und geschlossen für Demokratie und Toleranz ein. Das bildet die Richtschnur unseres sozial-demokratischen kommunalpolitischen Handelns und erklärt die Übernahme von Verantwortung für unsere demokratische Ordnung. Warum machen wir das? Weil wir überzeugt sind, dass es unerlässlich ist, sich für demokratische Grundwerte einzusetzen.“ Zitat aus Artikel von 2023.

    Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

  • Die neue Hessische Landesregierung steht

    Wiesbaden im Januar 2024

    Die neue Hessische Landesregierung steht

    Seit dem 18. Januar diesen Jahres regiert die SPD in Hessen mit. Besser kann ein Jahr nicht anfangen.

    Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum, Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur und Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, werden nun die Geschicke in Hessen und auch für uns Kommunalen lenken.

    Kaweh Mansoori, leitet nicht nur ein wichtiges Ministerium, er ist auch Stellvertretenden Ministerpräsidenten in Hessen – eine starke Position für die Sozialdemokratie.

    Heike Hofmann und Timon Gremmels sind tief verwurzelt in der SGK und langjährige Mitlieder im Vorstand. So können wir sicher sein, dass Kommunalpolitik ab jetzt einen anderen Stellenwert in Hessen hat.

    Als SGK haben wir uns sehr gefreut, dass wir in die Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des Koalitionsvertrags mit einbezogen wurden und so trägt der Vertrag auch eine starke kommunale Handschrift.

    Die Erwartungen an die neue Landesregierung und die SPD sind hoch. Wir leben in schwierigen Zeiten und viele Antworten müssen gefunden werden. Das geht nur mit neuem Schwung – diesen gibt es nun in Hessen! So blicken wir positiv nach vorne und wünschen den Ministern und Ministerinnen sowie ihren Staatsekretären und Staatssekretärinnen einen guten Start.

    Die SGK Hessen, also die hessischen sozialdemokratischen Kommunalen,  sind bereit sich einzubringen und mitzuwirken, denn auf kommunaler Ebene ist die SPD in Hessen gut aufgestellt.

    Die SPD im Hessischen Landtag

    Die Zusammensetzung der neuen SPD Landtagsfraktion steht und wir freuen uns, dass unser langjähriges Mitglied im Vorstand der SGK, Tobias Eckert, den Fraktionsvorsitz übernommen hat.

    Wir gratulieren der gesamten SPD Landtagsfraktion und wünschen ihr für die nächsten Jahre ein gutes Gelingen.

  • Entdecke die Zukunft deiner Kommune mit ChatGPT

    Wiesbaden im Februar 2024

    Entdecke die Zukunft deiner Kommune mit ChatGPT

    Bereits im letzten Jahr hatten wir einen ersten Workshop angeboten, der gut angenommen wurde. Die Ergebnisse des außergewöhnlichen Brainstormings waren erstaunlich. Für uns ist klar, KI kann die Fraktionsarbeit bereichern.

    Gemeinsam mit unserem Bildungsträger, der AfK Hessen, haben wir beschlossen diese Form des Workshops als Inhouse-Seminar den SGK-Fraktionen anzubieten.

    Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle!

  • Jüngster Bürgermeister kommt demnächst aus Hessen

    Wiesbaden im Oktober 2023 – Bild: Lukas Becker

    Jüngster Bürgermeister kommt demnächst aus Hessen

    Lukas Becker wird demnächst der jüngste Bürgermeister Deutschlands sein. Am Tag der Landtagswahl, 8. Oktober, wurde er zum Bürgermeister der Gemeinde Lautertal gewählt. Am 9. Oktober ist er 26 Jahre alt geworden – was ein Geburtstagsgeschenk!

    Schon lange ist Lukas Becker SGK-Mitglied und in der Kommunalpolitik aktiv. Sowohl als Vorsitzender der SPD Fraktion Gemünden/Felda, als auch als Mitglieder der Kreistagsfraktion Vogelsberg hat er unsere Informationen rund um die Kommunalpolitik erhalten. Wir hoffen, dass auch diese zum Erfolg beigetragen haben und gratulieren ihm herzlich zu der gewonnen Wahl.

    Näheres zu Lukas Becker kann der Pressemitteilung „Netzwerk Junge Politiker*innen“ entnommen werden. Diese finden Sie hier.