Aktuelles
Der neue Vorstand der SGK HessenDer neue Vorstand der SGK Hessen
Wiesbaden im November 2025
Bild: v.l.n.r Bernhard Köppler (Schatzmeister), Hanno Benz (Vorsitzender), Roger Podstatny (Stellv. Vorsitzender), Julia Ostrowicki (Stellv. Vorsitzende) und der ehemalige Vorsitzende Andreas Siebert
Eindrücke der Landesdelegiertenkonferenz am 1. November 2025 in Gießen
Auf der SGK-Landesdelegiertenkonferenz, am 1. November in Gießen, haben die Delegierten der sozialdemokratischen kommunalen Vereinigung einen neuen Vorstand gewählt.
Mit Hanno Benz, Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt, haben die hessischen Mitglieder der SGK nun einen Vorsitzenden, der der SGK bereits seit langem verbunden ist. Er kennt die Kommunalpolitik auf vielen Ebenen und weiß, dass „…die Kommunen neben Bund und Land, die wichtigste Säule sind, die unsere Demokratie trägt“.
Die bisherigen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, Julia Ostrowicki (Main-Taunus-Kreis) und Roger Podstatny (Frankfurt), wurden wiedergewählt und werden gemeinsam mit Hanno Benz der Kommunalpolitik in Hessen noch mehr Gehör verschaffen.
Unterstützt wird der geschäftsführende Vorstand von den gewählten Beisitzerinnen und Beisitzern: Antje van der Heide (Kreisbeigeordnete Hochtaunus), Dirk Noll (Vize-Landrat Hersfeld-Rotenburg), Murat Karakaya (Bürgermeister Rüsselsheim), Marion Götz (Kreisbeigeordnete Wetterau), Dirk Oetzel ( Bürgermeister der Stadt Hessisch Lichtenau), Dr. Josefine Koebe (Generalsekretärin der SPD Hessen), Silke Engler (Vize-Landrätin des Landkreises Kassel), Hannelore Behle (Kreisbeigeordnete des Kreises Waldeck-Frankenberg), Kirsten Dinnebier (Stadträtin der Stadt Marburg), Helena Wolf (Fraktionsvorsitzende der SPD Offenbach), Sina Massow (Bürgermeisterin der Stadt Gudensberg).
Der langjährige Schatzmeister Axel Weiss-Thiel (Main-Kinzig-Kreis) hat die Staffel an Bernhard Köppler, Vorsitzender des Unterbezirks Main-Taunus, übergeben. Axel Weiss-Thiel bleibt der SGK aber erhalten, er wurde als Revisor gewählt. Monika Sperzel (Nidderau) und Moritz Löw (Main-Taunus-Kreis) wurden als Revisorin und Revisor wiedergewählt, sodass drei Revisor*innen die SGK begutachten.
Neben den Vorstandswahlen hat die Wahl von 36 Bundesdelegierten stattgefunden. Die SGK Hessen wird auf der, für den 17./18. April 2026 vorgesehenen Bundeskonferenz in Dortmund gut vertreten sein, um den neuen Vorstand zu wählen.
Wie bekannt, hat unser Bildungsträger, die AfK Hessen, auf dem Treffen der Kommunalen den Hessenlöwen, die Kommunallöwen und den Marie-Bittorf-Preis vergeben.
Der scheidende Vorsitzende Andreas Siebert ehrte den ehemaligen Landrat des Lahn-Dill-Kreises, Wolfgang Schuster mit dem Hessenlöwen, auch Ehrenlöwe genannt.
Die Vorsitzende der AfK Hessen und Vize-Landrätin von Kassel, Silke Engler überreichte die Kommunallöwen an Marion Götz, Kreisbeigeordnete des Wetteraukreises, für das Projekt Bezahlbarer Wohnraum im Wetteraukreis und an Alexander Hausner, Ortsverein Friedberg, für das Projekt: Auf dem Weg zu einem Digitalen Dorf.
Den Marie-Bittorf-Preis übergab Silke Engler an Petra Messerschmidt aus Fischbachtal und Dagmar Wucherpfennig, Kreistagsfraktion Darmstadt-Dieburg. Ein weiterer Marie-Bittorf-Preis wurde an Christa Gabriel aus Wiesbaden verliehen. Die Verleihung fand zeitgleich auf dem Listenparteitag der SPD Wiesbaden statt und wurde dort von Hendrik Schmehl, Kämmerer der Stadt Wiesbaden und langjähriges Mitglied der AfK, übergeben.
Während der vielen Wahlen wurden interessante Impulsvorträge und Grußworte gehalten. Angefangen mit dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion Gießen, Christopher Nübel und Anita Schneider, Landrätin des Landkreises Gießen.
Die Bundes-SGK begrüßte die Delegierten durch ihren Geschäftsführer, Dr. Manfred Sternberg.
Die Hessische SPD hat gezeigt, dass sie an der Seite der Kommunalen ist und hat die Delegierten mit Sören Bartol, MdB und Vorsitzender der SPD Hessen, Dr. Josefine Koebe, MdL und Generalsekretärin der SPD Hessen, Tobias Eckert, MdL und Fraktionsvorsitzender der SPD Hessen und Lisa Gnadl, MdL und Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD Hessen, auf die Kommunalwahl eingestimmt.
Der Impulsvortrag von Matthias Baaß, Bürgermeister der Stadt Viernheim und Vizepräsident des HSGB, hat die Delegierten bewegt, hat er doch die Not der Kommunen gut beschrieben und trotzdem Perspektiven aufgezeigt, so wie sie in Viernheim bereits gelebt werden.
Als Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände durften wir den neuen Direktor des Hessischen Landkreistags, Tim Ruder, begrüßen.
Nach seiner Rede folgte Prof. Dr. Jan Hilligardt, Regierungspräsident Darmstadt und langjähriges Mitglied der SGK Hessen.
Zur Auflockerung und zum Informationsaustausch waren die GVV Kommunalversicherung und die FES Hessen mit jeweils einem Stand vertreten.
Die Verabschiedung der anwesenden ehemaligen Vorstandsmitglieder Andreas Siebert, Landrat des Landkreises Kassel, Stefan Scholl, Lahn-Dill-Kreis, und Tobias Eckert, MdL, die alle viele Jahre Mitglieder im Vorstand waren, ist schwergefallen. Ebenso die in Abwesenheit verabschiedeten Vorstandsmitglieder Katrin Hechler, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Winfried Becker, Landrat Schwalm-Eder-Kreis und Susanne Kassold, Frankfurt. ABER, Kommunale treffen sich immer wieder!
Nun muss der Fokus auf die Kommunalwahl gerichtet werden und in diesem Sinne möchten wir einen Satz aus der Dankesrede des Preisträgers Wolfgang Schuster sinngemäß zitieren:
„Lassen wir uns nicht von wenigen jagen – wir müssen Mehrheiten gewinnen, um für Minderheit da sein zu können“
Hanno Benz zum Landesvorsitzenden der SGK Hessen gewähltWiesbaden/Gießen, 1. November 2025
Bild: Hanno Benz, ®R. Wenner
Hanno Benz zum Landesvorsitzenden der SGK Hessen gewählt
„Es macht einen Unterschied, wer in den Kommunen regiert“
Am vergangenen Wochenende wurde der SPD-Oberbürgermeister Hanno Benz zum Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik gewählt. Die SGK ist mit 2300 Mitgliedern die größte Kommunalpolitische Vereinigung in Hessen und hat die Aufgabe, gute Ideen zu vernetzen, aber auch schlagkräftig sozialdemokratische Ideen zu vertreten.
Der 53-jährige Benz hob in seiner Vorstellungsrede hervor, dass die Kommunen neben Bund und Land, die wichtigste Säule sind, die unsere Demokratie trägt. Benz zitierte den Bericht des Forschungsinstituts gesellschaftlicher Zusammenhalt, wonach unsere Gemeinschaft in Milieus zu zerfallen droht. Danach neigen Menschen dazu, gerne „unter sich“ zu bleiben und „Bubbles“ zu bilden. Namentlich nennt der der Bericht das Grün orientierte linke Milieu auf der einen Seite, und das AfD orientierten rechte Milieu auf der anderen Seite. Beide sprächen nicht mehr miteinander.
Die Aufgabe von Kommunalpolitik sei es, diese verloren gegangene Kommunikation wieder herzustellen und für Verbindungen zu sorgen, in Vereinen, auf der Arbeit in der Nachbarschaft. „Der Staat hat sich zu sehr aus der Unterstützung von Strukturen zurückgezogen und Orte der Identifikation und des Austauschs vernachlässigt. Das können Sozialdemokraten in den Kommunen besser machen und dort, wo wir erfolgreich sind, machen wir das auch“, sagte Benz.
Benz bezog sich in seiner Rede auch auf dem Sozilogen und Schader Preisträger Steffen Mau, der eine „Veränderungserschöpfung“ bei den Menschen feststellt. Die Menschen glaubten nicht mehr an den Erfolg ihrer Anstrengungen. Aber diese Hoffnung müssen wir ihnen zurückgeben, indem wir die sogenannten kleinen Leute ernst nehmen.
„Wir haben eine bedrohliche Finanzsituation der Kommunen und da muss sich etwas ändern. Wenn nur die Schuldenbremse hochgehalten wird und Steuererhöhung ausgeschlossen werden, kann das Prinzip „Wer bestellt muss bezahlen“, nicht funktionieren“, so der neue SGK vorsitzende abschließend.
- Landesdelegiertenkonferenz 2025
Wiesbaden im Herbst 2025
Landesdelegiertenkonferenz 2025
Die Konferenz findet am Samstag, 1. November 2025, 10.00 – 16.00 Uhr, im Bürgerhaus Gießen-Wieseck, Philosophenstraße 26, in 35396 Gießen, statt.
In diesem Jahr haben wir viele Gastredner und Gastrednerinnen und freuen uns auf deren Grußworte.
Auf die bevorstehende Kommunalwahl im Jahr 2026 einstimmen werden uns unter anderem, Sören Bartol (MdB), Vorsitzender der SPD Hessen und Tim Ruder, geschäftsführender Direktor des Hessischen Landkreistages sowie diesjähriger Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.
Außerdem freuen wir uns auf den Impulsvortrag von Matthias Baaß, seit 1997 Bürgermeister der Stadt Viernheim und derzeitiger Vizepräsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.
Im Vordergrund der Konferenz stehen die Vorstandswahlen, die Wahl der Bundesdelegierten und die Einbringung von Anträgen.
In diesem Jahr findet die Vergabe der „Kommunallöwen“, des Hessenlöwen“ und die Vergabe des „Marie Bittorf-Preises“ durch die AfK Hessen e.V. statt.
Anmeldungen von Gästen nimmt die Geschäftsstelle der SGK Hessen unter info@sgk-hessen.de gerne entgegen.
Hinweis: Die gemeldeten Delegierten haben die gesonderte Einladung bereits erhalten.
Gudensberg ist Sieger beim Wettbewerb der hessischen Klima-KommunenJuli 2025
Bild: Sina Massow, Bürgermeisterin von Gudensberg und im Vorstand der SGK Hessen
Gudensberg ist Sieger beim Wettbewerb der hessischen Klima-Kommunen
Das G1 überzeugt in der Kategorie „Mehr Lebensqualität“
Die Stadt Gudensberg wurde am 26. Juni 2025 im Rahmen der Veranstaltung „Klima. Zukunft. Hessen“ in Frankfurt am Main als eine von sechs hessischen Kommunen und Landkreisen für ihr herausragendes Engagement in der kommunalen Klimapolitik ausgezeichnet. Mit dem Projekt „Sanierung des G1 – Kommunikations- und Begegnungszentrum“ konnte sich Gudensberg in der Kategorie „Mehr Lebensqualität“ gegen zahlreiche Bewerbungen durchsetzen.
„Die Auszeichnung als Klima-Kommune unterstreicht unsere strategische Ausrichtung auf eine nachhaltige Stadtentwicklung. Mit gezielten Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Mobilität, Klimaanpassung und Bürgerbeteiligung leisten wir als Stadt Gudensberg einen aktiven Beitrag zum kommunalen Klimaschutz.“, betont Bürgermeisterin Sina Massow.
In zwei Jahren wurde der ehemalige leerstehende Coop-Markt am Grabenweg 1 klimafreundlich umgebaut. Im September 2024 wurde das G1 – ein modernes, multifunktionales Kommunikations- und Begegnungszentrum eröffnet. Der Bau verbindet Nachhaltigkeit mit Gemeinschaft: Vereine, Initiativen und kommunale Einrichtungen finden hier Raum für Jugend-, Kultur-, Integrations- und Generationenarbeit. Die Räume können bequem über ein Online-Buchungssystem reserviert werden.
Das Gebäude wurde mit nachhaltigen Baustoffen und nach KfW 55-Standard umgebaut – inklusive Luft-Wärmepumpen, Photovoltaik, Dachbegrünung und barrierefreier Ausstattung. Flexible Raumkonzepte, ein Café, Ausstellungsflächen und spezielle Angebote wie Proberäume oder eine Werkstatt machen das G1 zu einem vielseitig nutzbaren Ort.
Die Planung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Nutzergruppen. Für dieses vorbildliche Projekt im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts „Gudensberg 2030“ wurde Gudensberg ausgezeichnet.
Die Auszeichnung wird im Rahmen des landesweiten Wettbewerbs der Klima-Kommunen Hessen vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat vergeben.
Zukunft der MobilitätWiesbaden, 25. März 2025
Zukunft der Mobilität – Kommunalpolitische Online-Seminare
Das gemeinsames Projekt der Hochschule RheinMain, der SGK, der KPV und der GAK wird auch in diesem Jahr wieder diverse Workshops rund um das Thema Mobilität anbieten. Die Termine für das „Sommersemester“ stehen schon fest und sind auf der Homepage unter der Rubrik Termine zu finden oder hier.
Das Projekt verfolgt weiterhin das Ziel der Etablierung einer regionalen Austausch- und Wissensplattform. Die Erkenntnisse der Workshops sollen weiter rund um die Region Frankfurt getragen werden, um gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft praktisch gangbare und zukunftsfähige Mobilitätskonzepte zu finden.
Die Seminare sind kostenfrei!
Kommunale in der SPD begrüßen Regierungsentwurf zur Entschuldung von KommunenBerlin, 21. Januar 20225
„Kommunale in der SPD begrüßen Regierungsentwurf zur Entschuldung von Kommunen“
Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK), erklärt zu dem von Bundesfinanzminister Jörg Kukies vorgelegten Referentenentwurf einer Grundgesetzänderung in einem Artikel 143h:
„Viele Städte und Gemeinden leiden unter hohen Altschulden, die sich aufgrund ihrer schwierigen Lage im wirtschaftsstrukturellen Wandel angehäuft haben und ihre Handlungsmöglichkeiten erdrosseln. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Sie benötigen eine Unterstützung von Bund und Ländern.
Die vorgeschlagene Lösung besteht in der Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in einem neuen Artikel 143h, die es dem Bund ermöglicht, sich durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen (Artikel 143h Absatz 1) zu beteiligen.
Die Bundes-SGK fordert die Länder und alle demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, mit dieser Grundgesetzänderung den Weg für eine Altschuldenhilfe des Bundes für besonders belastete Kommunen in der kommenden Legislaturperiode freizumachen.
Wir wissen, dass mit einer solchen Regelung nicht alle Finanzprobleme der Kommunen gelöst werden können, dazu bedarf es weiterer Schritte: Einer verstärkten gemeinsamen Verantwortung aller Ebenen für die Finanzierung sozialer Aufgaben, der Konnexität auch bezüglich bundesgesetzlicher Regelungen, der Verbesserung der Einnahmen zur Grundfinanzierung der Kommunen sowie die Schaffung von Fonds zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturen und Zukunftsinvestitionen.“
Künftige Entwicklung der Frauenhäuser in Deutschland – aktuelle politische und rechtliche SchwerpunkteWiesbaden, 25. November 2024
Künftige Entwicklung der Frauenhäuser in Deutschland – aktuelle politische und rechtliche Schwerpunkte
Beitrag von Jutta Henneberger, Mitglied der Kommission für Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V.
Im Jahr 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Zu verzeichnen ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre u.a. bei den Fallgruppen häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und Menschenhandel. Diese höchst Besorgnis erregenden Meldungen ergeben sich aus dem brandaktuell am 19. November 2024 veröffentlichten ersten Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hebt besonders die digitale Gewalt hervor: Mit 17.193 weiblichen Opfern hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren um 130 Prozent erhöht. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft
Trotzdem gibt es – und das seit Jahren – nicht genügend Schutzunterkünfte für von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene. Medien verbreiten Schlagzeilen wie „14.000 Schutzplätze fehlen“. Einige Schutzsuchende werden von Frauenhäusern abgewiesen und finden keinen sicheren Aufenthaltsort. Das alles macht das Leben der Betroffenen noch schwerer und gefährdet es maximal.
Mit ursächlich ist u.a., dass in Deutschland völker- und europarechtliche Rechtsinstrumente noch nicht genügend umgesetzt sind. Die Istanbul-Konvention (IK), das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011, ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die IK verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und etabliert einheitliche Schutzstandards. Nach dem Staatenbericht des Expertengremiums des Europarats (GREVIO) von Oktober 2022 besteht die dringende Notwendigkeit für vielfältige effizientere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt auf allen Ebenen.
GREVIO fordert die deutschen Behörden dazu auf, die Zahl der verfügbaren Schutzräume zu erhöhen und hierbei insbesondere Mädchen unter 18 Jahren, LBTI-Frauen, Frauen mit Söhnen über einem bestimmten Alter, Frauen mit vielen Kindern, Frauen mit Behinderungen, Frauen, die vor so genannter „Ehren“-Gewalt fliehen, asylsuchende Frauen und solche mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus kostenlosen Zugang zu speziellen Schutzräumen für häusliche Gewalt zu bieten. Das „Auffordern“ ist die höchste Stufe der Dringlichkeit in der Bewertungsskala von GREVIO. Zudem ist die im Juni 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (EU-RL) von Bedeutung, deren Vorgaben die EU-Mitgliedstaaten bis zum 14. Juni 2027 umzusetzen haben.
Nach der Task Force des Europarats und Nr. 135 des Erläuternden Berichts zur IK wird für die Anzahl der Schutzplätze ein fiktive Quote von einer Familie pro 10.000 Einwohner*innen empfohlen. Hiernach und unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Kinderzahl in Deutschland errechnet sich eine Lücke von etwa 14.000 Schutzplätzen. Die Anzahl der Schutzplätze soll sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf richten (ErlB). Nach einer durch das BMFSFJ eingeholten Kostenstudie zur Weiterentwicklung des Hilfesystems läge die Lücke nach dem tatsächlich gemeldeten Bedarf etwa 15 Prozent unterhalb der Lücke der fiktiven Quote. Im Ergebnis lassen sich mit beiden Methoden eklatante Zahlen fehlender Schutzplätze in den Frauenhäusern errechnen; was durch die Abweisungen von Schutzsuchenden bestätigt wird.
Interessant ist, zu welchen Unterschieden die Studie für beide Szenarien mit Blick auf die Kosten kommt. Denn die prognostizierten Kosten für den Ausbau des Hilfesystems sind – orientiert am gemeldeten Bedarf – zwar höher als bislang, jedoch deutlich niedriger als bei einer Verwirklichung der best-practice-Lösung. Gründe für die überproportionalen Kostenunterschiede zwischen Quote und Bedarf sind u.a. deutlich höhere Personalschlüssel bei der fiktiven Quote.
Angesichts des aktuellen Lagebilds und fehlender Schutzplätze in Frauenhäusern ist sofortiges Handeln erforderlich. Einen Lösungsweg entlang der Fürsorgepflicht des Staates und den Grundrechten Betroffener bietet der am 18. November 2024 mit einer Fristsetzung von 2 Tagen (!) in die Länder- und Verbändebeteiligung zirkulierte Referentenentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt des BMFSFJ.
Dieser Entwurf setzt bei den o.a. Schutzlücken an und will einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab dem Jahr 2030 einführen. Zudem soll dann der Zugang für alle kostenfrei sein; bislang ist dies nur für Leistungsbezieher*innen (SGB II, SGB XII oder AsylbLG) der Fall. Zugleich sind die Länder verpflichtet, den Bedarf zu ermitteln und die Kapazitäten bedarfsorientiert auszubauen. Angesichts knapper Haushaltsmittel und dem Bruch der Koalition besteht die Befürchtung, dass der Entwurf nicht durchgebracht werden kann.
Parallel dazu bauen die Bundesländer ihre Präventionsmaßnahmen weiter aus. Im Fokus sollte hierbei u.a. die Täter*innen*arbeit entlang der Leitlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt, eine gute Prävention in Schulen und der Ausbau eines individuellen, behördenübergreifenden Fallmanagements zur frühzeitigen und fortlaufende Risikoeinschätzung für Betroffene liegen, in welches auch nicht behördliche Akteur*innen einbezogen werden sollten.
Ein weiterer Blick könnte auf die Situation nach Verlassen des Frauenhauses gerichtet werden. Frauenhäuser berichten teilweise, es werde „Druck“ ausgeübt, die Frauen schnell zu entlassen. Angesichts knappen Wohnraums drohe selbst bei Frauen mit Einkommen teilweise Obdachlosigkeit. Wenn Kinder mit betroffen sind, gefährdet dies das Kindeswohl. Auch komme es vor, dass Betroffene zum Täter bzw. zur Täterin zurückkehren. Dies konterkariere die soziale Arbeit.
Fazit: Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere beim Ausbau der Anzahl der Schutzunterkünfte. Wir sollten auf ein rasche Verabschiedung des Referentenentwurfs drängen.
- Wie sieht die Situation der Frauenhäuser vor Ort aus? – Beispiel Landkreis Kassel
Wiesbaden, 25. November 2025
Wie sieht die Situation der Frauenhäuser vor Ort aus? – Beispiel Landkreis Kassel
Beitrag von Anette Milas, hauptamtliche Frauenbeauftragte des Landkreises Kassel und ehrenamtlich Vorsitzende des Vereins Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e. V.
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011 wurde 2018 auch in Deutschland verpflichtend. Ein Bekenntnis, das grundsätzlich zu begrüßen ist. Der Schutz vor Gewalt an Frauen und deren Kinder muss eine hohe Priorität haben. Die Fallzahlen steigen immer rasanter an. Jeden 3. Tag wird eine Frau von ihrem Partner, Expartner oder einem Verwandten ermordet. Jeden Tag ereignet sich ein Versuch.
Seit vielen Jahren wissen wir, dass die Frauenhausplätze in Deutschland nicht ausreichen. Betroffene Frauen sind oft gezwungen Frauenhäuser aufzusuchen, die nicht in unmittelbarer Nähe sind. In manchen Fällen kann das zwar den Schutz noch verbessern, ist aber mit einem großen Aufwand verbunden. Auf der Homepage www.frauenhaus-suche.de sind bundesweit die freien Plätze auf einer Landkarte vermerkt.
Die Frauenhäuser sind untereinander gut vernetzt und keine Frau wird in die Gewaltsituation zurückgeschickt. Es wird immer eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden.
Die Bedarfe an Plätzen sind in jeder Region unterschiedlich. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Infrastruktur vor Ort. In ländlich geprägten Gegenden ist es wichtig, dass die Frauen mobil sind und sich selbst versorgen können. Auch die Anonymität ist ein wichtiges Kriterium. In Ballungsräumen ist der Platzbedarf wesentlich höher. Es muss also individuell an den einzelnen Standorten entschieden werden, welche Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen sollte.
Wie stellt sich die Situation im Landkreis Kassel dar:
Das Frauenhaus, dessen Träger der Verein Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e. v. ist, wurde 1994 mit 28 Plätzen eröffnet und vom Land Hessen finanziell unterstützt. Bei der Aktion „Sichere Zukunft“ im Jahr 2003 hat das Land seine Zuschüsse gänzlich gestrichen, was zur Folge hatte, dass die Frauenhausplätze auf 14 reduziert und Mitarbeiterinnen entlassen werden mussten.
Nur durch den Einsatz einer privaten Stiftung konnte das Frauenhaus und die im Landkreis Kassel betriebenen Beratungsstellen erhalten bleiben und mit dem Landkreis Kassel wurde ein Finanzierungskonzept erarbeitet.
Ab 2014 gab es auch wieder Mittel vom Land, aber längst nicht in der Höhe der Streichungen. Aber es konnte dadurch auch eine Schutzwohnung eingerichtet werden, die es ermöglicht, Jungs über 12 Jahre mit ihrer Mutter aufnehmen zu können. Bisher war es so, dass Jungs, die älter als 12 Jahre waren, nicht mit im Frauenhaus einziehen konnten und anderweitig untergebracht wurden. Was die Situation für die Frauen noch einmal verschärfte.
Erst durch die Erhöhung der kommunalisierten Mittel für die Jahre 2023 und 2024 konnten weitere Räumlichkeiten angemietet werden und somit die Platzzahl immerhin wieder auf 22 aufgestockt werden. Das reicht aber noch längst nicht aus. Auch konnte die Anzahl der Mitarbeiterinnen angepasst und die Beratungszeiten erweitert werden. Leider steht noch nicht fest, ob es bei der erhöhten Finanzierung durch das Land ab dem Jahr 2025 bleibt. Dies sorgt für eine große Unsicherheit bei dem Trägerverein. Für den Landkreis Kassel wäre es schwierig einzuspringen, da dort die finanzielle Situation extrem angespannt ist.
Seit vielen Jahren fordern die Frauenhäuser eine bundesweite einheitliche Finanzierung der Plätze in den Frauenhäusern, um eine finanzielle Stabilität für zu gewährleisten. Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Daraufhin liegt jetzt der Entwurf eines Gewalthilfegesetzes des BMFSFJ vor, dass allen Frauen und deren Kinder die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, ein kostenloser Zugang zu Beratungsmöglichkeiten und Schutzräumen zur Verfügung stehen soll. Der zur Finanzierungsfrage allerdings keine Aussage enthält.
Ob dieses Gesetz überhaupt zur Umsetzung kommen wird, steht nach dem Koalitions-Aus ohnehin in Frage.
Fazit: Es liegt noch ein steiniger und weiter Weg vor uns. Solange die Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen nicht auf bundesweit einheitliche und sichere Füße gestellt ist, macht es die Arbeit vor Ort nicht leichter und eine zufriedenstellende Umsetzung der IK rückt in weite Ferne!
Kommunen für Vielfalt und TeilhabeWiesbaden/Kassel im November 2024
Kommunen für Vielfalt und Teilhabe
Finanzielle Herausforderungen müssen geschultert werdenAutor: Andreas Siebert, Landrat des Landkreises Kassel und Vorsitzender der SGK Hessen
Die kommunale Familie ist der erste Ort des Erlebens und Erlernens von Demokratie, Vielfalt, Teilhabe und Integration. Deshalb kann von dort aus nur eine Botschaft ausgehen: Wir zeigen klare Kante gegen rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Aktivitäten! Wir stehen damit in unserem unmittelbaren Umfeld aktiv und geschlossen für Demokratie und Toleranz ein. Das bildet die Richtschnur unseres sozial-demokratischen kommunalpolitischen Handelns und erklärt die Übernahme von Verantwortung für unsere demokratische Ordnung. Warum machen wir das? Weil wir überzeugt sind, dass es unerlässlich ist, sich für demokratische Grundwerte einzusetzen.“ Zitat aus Artikel von 2023.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
- Die neue Hessische Landesregierung steht
Wiesbaden im Januar 2024
Die neue Hessische Landesregierung steht
Seit dem 18. Januar diesen Jahres regiert die SPD in Hessen mit. Besser kann ein Jahr nicht anfangen.
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum, Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur und Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, werden nun die Geschicke in Hessen und auch für uns Kommunalen lenken.
Kaweh Mansoori, leitet nicht nur ein wichtiges Ministerium, er ist auch Stellvertretenden Ministerpräsidenten in Hessen – eine starke Position für die Sozialdemokratie.
Heike Hofmann und Timon Gremmels sind tief verwurzelt in der SGK und langjährige Mitlieder im Vorstand. So können wir sicher sein, dass Kommunalpolitik ab jetzt einen anderen Stellenwert in Hessen hat.
Als SGK haben wir uns sehr gefreut, dass wir in die Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des Koalitionsvertrags mit einbezogen wurden und so trägt der Vertrag auch eine starke kommunale Handschrift.
Die Erwartungen an die neue Landesregierung und die SPD sind hoch. Wir leben in schwierigen Zeiten und viele Antworten müssen gefunden werden. Das geht nur mit neuem Schwung – diesen gibt es nun in Hessen! So blicken wir positiv nach vorne und wünschen den Ministern und Ministerinnen sowie ihren Staatsekretären und Staatssekretärinnen einen guten Start.
Die SGK Hessen, also die hessischen sozialdemokratischen Kommunalen, sind bereit sich einzubringen und mitzuwirken, denn auf kommunaler Ebene ist die SPD in Hessen gut aufgestellt.
Die SPD im Hessischen Landtag
Die Zusammensetzung der neuen SPD Landtagsfraktion steht und wir freuen uns, dass unser langjähriges Mitglied im Vorstand der SGK, Tobias Eckert, den Fraktionsvorsitz übernommen hat.
Wir gratulieren der gesamten SPD Landtagsfraktion und wünschen ihr für die nächsten Jahre ein gutes Gelingen.