Aktuelles

  • Kommunale in der SPD begrüßen Regierungsentwurf zur Entschuldung von Kommunen

    Berlin, 21. Januar 20225

    „Kommunale in der SPD begrüßen Regierungsentwurf zur Entschuldung von Kommunen“

    Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK), erklärt zu dem von Bundesfinanzminister Jörg Kukies vorgelegten Referentenentwurf einer Grundgesetzänderung in einem Artikel 143h:

    „Viele Städte und Gemeinden leiden unter hohen Altschulden, die sich aufgrund ihrer schwierigen Lage im wirtschaftsstrukturellen Wandel angehäuft haben und ihre Handlungsmöglichkeiten erdrosseln. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Sie benötigen eine Unterstützung von Bund und Ländern.

    Die vorgeschlagene Lösung besteht in der Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in einem neuen Artikel 143h, die es dem Bund ermöglicht, sich durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen (Artikel 143h Absatz 1) zu beteiligen.

    Die Bundes-SGK fordert die Länder und alle demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, mit dieser Grundgesetzänderung den Weg für eine Altschuldenhilfe des Bundes für besonders belastete Kommunen in der kommenden Legislaturperiode freizumachen.

    Wir wissen, dass mit einer solchen Regelung nicht alle Finanzprobleme der Kommunen gelöst werden können, dazu bedarf es weiterer Schritte: Einer verstärkten gemeinsamen Verantwortung aller Ebenen für die Finanzierung sozialer Aufgaben, der Konnexität auch bezüglich bundesgesetzlicher Regelungen, der Verbesserung der Einnahmen zur Grundfinanzierung der Kommunen sowie die Schaffung von Fonds zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturen und Zukunftsinvestitionen.“

  • Künftige Entwicklung der Frauenhäuser in Deutschland – aktuelle politische und rechtliche Schwerpunkte

    Wiesbaden, 25. November 2024

    Künftige Entwicklung der Frauenhäuser in Deutschland – aktuelle politische und rechtliche Schwerpunkte

    Beitrag von Jutta Henneberger, Mitglied der Kommission für Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

    Im Jahr 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Zu verzeichnen ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre u.a. bei den Fallgruppen häusliche Gewalt, Sexualstraftaten und Menschenhandel. Diese höchst Besorgnis erregenden Meldungen ergeben sich aus dem brandaktuell am 19. November 2024 veröffentlichten ersten Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hebt besonders die digitale Gewalt hervor: Mit 17.193 weiblichen Opfern hat sich diese Form der Gewalt in den letzten fünf Jahren um 130 Prozent erhöht. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft

    Trotzdem gibt es – und das seit Jahren – nicht genügend Schutzunterkünfte für von geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffene. Medien verbreiten Schlagzeilen wie „14.000 Schutzplätze fehlen“. Einige Schutzsuchende werden von Frauenhäusern abgewiesen und finden keinen sicheren Aufenthaltsort. Das alles macht das Leben der Betroffenen noch schwerer und gefährdet es maximal.

    Mit ursächlich ist u.a., dass in Deutschland völker- und europarechtliche Rechtsinstrumente noch nicht genügend umgesetzt sind. Die Istanbul-Konvention (IK), das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011, ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die IK verpflichtet die Vertragsstaaten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und etabliert einheitliche Schutzstandards. Nach dem Staatenbericht des Expertengremiums des Europarats (GREVIO) von Oktober 2022 besteht die dringende Notwendigkeit für vielfältige effizientere Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt auf allen Ebenen.

    GREVIO fordert die deutschen Behörden dazu auf, die Zahl der verfügbaren Schutzräume zu erhöhen und hierbei insbesondere Mädchen unter 18 Jahren, LBTI-Frauen, Frauen mit Söhnen über einem bestimmten Alter, Frauen mit vielen Kindern, Frauen mit Behinderungen, Frauen, die vor so genannter „Ehren“-Gewalt fliehen, asylsuchende Frauen und solche mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus kostenlosen Zugang zu speziellen Schutzräumen für häusliche Gewalt zu bieten. Das „Auffordern“ ist die höchste Stufe der Dringlichkeit in der Bewertungsskala von GREVIO. Zudem ist die im Juni 2024 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (EU-RL) von Bedeutung, deren Vorgaben die EU-Mitgliedstaaten bis zum 14. Juni 2027 umzusetzen haben.

    Nach der Task Force des Europarats und Nr. 135 des Erläuternden Berichts zur IK wird für die Anzahl der Schutzplätze ein fiktive Quote von einer Familie pro 10.000 Einwohner*innen empfohlen. Hiernach und unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Kinderzahl in Deutschland errechnet sich eine Lücke von etwa 14.000 Schutzplätzen. Die Anzahl der Schutzplätze soll sich jedoch nach dem tatsächlichen Bedarf richten (ErlB). Nach einer durch das BMFSFJ eingeholten Kostenstudie zur Weiterentwicklung des Hilfesystems läge die Lücke nach dem tatsächlich gemeldeten Bedarf etwa 15 Prozent unterhalb der Lücke der fiktiven Quote. Im Ergebnis lassen sich mit beiden Methoden eklatante Zahlen fehlender Schutzplätze in den Frauenhäusern errechnen; was durch die Abweisungen von Schutzsuchenden bestätigt wird.

    Interessant ist, zu welchen Unterschieden die Studie für beide Szenarien mit Blick auf die Kosten kommt. Denn die prognostizierten Kosten für den Ausbau des Hilfesystems sind – orientiert am gemeldeten Bedarf – zwar höher als bislang, jedoch deutlich niedriger als bei einer Verwirklichung der best-practice-Lösung. Gründe für die überproportionalen Kostenunterschiede zwischen Quote und Bedarf sind u.a. deutlich höhere Personalschlüssel bei der fiktiven Quote.

    Angesichts des aktuellen Lagebilds und fehlender Schutzplätze in Frauenhäusern ist sofortiges Handeln erforderlich. Einen Lösungsweg entlang der Fürsorgepflicht des Staates und den Grundrechten Betroffener bietet der am 18. November 2024 mit einer Fristsetzung von 2 Tagen (!) in die Länder- und Verbändebeteiligung zirkulierte Referentenentwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt des BMFSFJ.

    Dieser Entwurf setzt bei den o.a. Schutzlücken an und will einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab dem Jahr 2030 einführen. Zudem soll dann der Zugang für alle kostenfrei sein; bislang ist dies nur für Leistungsbezieher*innen (SGB II, SGB XII oder AsylbLG) der Fall. Zugleich sind die Länder verpflichtet, den Bedarf zu ermitteln und die Kapazitäten bedarfsorientiert auszubauen. Angesichts knapper Haushaltsmittel und dem Bruch der Koalition besteht die Befürchtung, dass der Entwurf nicht durchgebracht werden kann.

    Parallel dazu bauen die Bundesländer ihre Präventionsmaßnahmen weiter aus. Im Fokus sollte hierbei u.a. die Täter*innen*arbeit entlang der Leitlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt, eine gute Prävention in Schulen und der Ausbau eines individuellen, behördenübergreifenden Fallmanagements zur frühzeitigen und fortlaufende Risikoeinschätzung für Betroffene liegen, in welches auch nicht behördliche Akteur*innen einbezogen werden sollten.

    Ein weiterer Blick könnte auf die Situation nach Verlassen des Frauenhauses gerichtet werden. Frauenhäuser berichten teilweise, es werde „Druck“ ausgeübt, die Frauen schnell zu entlassen. Angesichts knappen Wohnraums drohe selbst bei Frauen mit Einkommen teilweise Obdachlosigkeit. Wenn Kinder mit betroffen sind, gefährdet dies das Kindeswohl. Auch komme es vor, dass Betroffene zum Täter bzw. zur Täterin zurückkehren. Dies konterkariere die soziale Arbeit.

    Fazit: Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere beim Ausbau der Anzahl der Schutzunterkünfte. Wir sollten auf ein rasche Verabschiedung des Referentenentwurfs drängen.

  • Wie sieht die Situation der Frauenhäuser vor Ort aus? – Beispiel Landkreis Kassel

    Wiesbaden, 25. November 2025

    Wie sieht die Situation der Frauenhäuser vor Ort aus? – Beispiel Landkreis Kassel

    Beitrag von Anette Milas, hauptamtliche Frauenbeauftragte des Landkreises Kassel und ehrenamtlich Vorsitzende des Vereins Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e. V.

    Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus dem Jahr 2011 wurde 2018 auch in Deutschland verpflichtend. Ein Bekenntnis, das grundsätzlich zu begrüßen ist. Der Schutz vor Gewalt an Frauen und deren Kinder muss eine hohe Priorität haben. Die Fallzahlen steigen immer rasanter an. Jeden 3. Tag wird eine Frau von ihrem Partner, Expartner oder einem Verwandten ermordet. Jeden Tag ereignet sich ein Versuch.

    Seit vielen Jahren wissen wir, dass die Frauenhausplätze in Deutschland nicht ausreichen. Betroffene Frauen sind oft gezwungen Frauenhäuser aufzusuchen, die nicht in unmittelbarer Nähe sind. In manchen Fällen kann das zwar den Schutz noch verbessern, ist aber mit einem großen Aufwand verbunden. Auf der Homepage www.frauenhaus-suche.de sind bundesweit die freien Plätze auf einer Landkarte vermerkt.

    Die Frauenhäuser sind untereinander gut vernetzt und keine Frau wird in die Gewaltsituation zurückgeschickt. Es wird immer eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden.

    Die Bedarfe an Plätzen sind in jeder Region unterschiedlich. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Infrastruktur vor Ort. In ländlich geprägten Gegenden ist es wichtig, dass die Frauen mobil sind und sich selbst versorgen können. Auch die Anonymität ist ein wichtiges Kriterium. In Ballungsräumen ist der Platzbedarf wesentlich höher. Es muss also individuell an den einzelnen Standorten entschieden werden, welche Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen sollte.

    Wie stellt sich die Situation im Landkreis Kassel dar:

    Das Frauenhaus, dessen Träger der Verein Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e. v. ist, wurde 1994 mit 28 Plätzen eröffnet und vom Land Hessen finanziell unterstützt. Bei der Aktion „Sichere Zukunft“ im Jahr 2003 hat das Land seine Zuschüsse gänzlich gestrichen, was zur Folge hatte, dass die Frauenhausplätze auf 14 reduziert und Mitarbeiterinnen entlassen werden mussten.

    Nur durch den Einsatz einer privaten Stiftung konnte das Frauenhaus und die im Landkreis Kassel betriebenen Beratungsstellen erhalten bleiben und mit dem Landkreis Kassel wurde ein Finanzierungskonzept erarbeitet.

    Ab 2014 gab es auch wieder Mittel vom Land, aber längst nicht in der Höhe der Streichungen. Aber es konnte dadurch auch eine Schutzwohnung eingerichtet werden, die es ermöglicht, Jungs über 12 Jahre mit ihrer Mutter aufnehmen zu können. Bisher war es so, dass Jungs, die älter als 12 Jahre waren, nicht mit im Frauenhaus einziehen konnten und anderweitig untergebracht wurden. Was die Situation für die Frauen noch einmal verschärfte.

    Erst durch die Erhöhung der kommunalisierten Mittel für die Jahre 2023 und 2024 konnten weitere Räumlichkeiten angemietet werden und somit die Platzzahl immerhin wieder auf 22 aufgestockt werden. Das reicht aber noch längst nicht aus. Auch konnte die Anzahl der Mitarbeiterinnen angepasst und die Beratungszeiten erweitert werden. Leider steht noch nicht fest, ob es bei der erhöhten Finanzierung durch das Land ab dem Jahr 2025 bleibt. Dies sorgt für eine große Unsicherheit bei dem Trägerverein. Für den Landkreis Kassel wäre es schwierig einzuspringen, da dort die finanzielle Situation extrem angespannt ist.

    Seit vielen Jahren fordern die Frauenhäuser eine bundesweite einheitliche Finanzierung der Plätze in den Frauenhäusern, um eine finanzielle Stabilität für zu gewährleisten. Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Daraufhin liegt jetzt der Entwurf eines Gewalthilfegesetzes des BMFSFJ vor, dass allen Frauen und deren Kinder die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, ein kostenloser Zugang zu Beratungsmöglichkeiten und Schutzräumen zur Verfügung stehen soll. Der zur Finanzierungsfrage allerdings keine Aussage enthält.

    Ob dieses Gesetz überhaupt zur Umsetzung kommen wird, steht nach dem Koalitions-Aus ohnehin in Frage.

    Fazit: Es liegt noch ein steiniger und weiter Weg vor uns. Solange die Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen nicht auf bundesweit einheitliche und sichere Füße gestellt ist, macht es die Arbeit vor Ort nicht leichter und eine zufriedenstellende Umsetzung der IK rückt in weite Ferne!

  • Kommunen für Vielfalt und Teilhabe

    Wiesbaden/Kassel im November 2024

    Kommunen für Vielfalt und Teilhabe
    Finanzielle Herausforderungen müssen geschultert werden

    Autor: Andreas Siebert, Landrat des Landkreises Kassel und Vorsitzender der SGK Hessen

    Die kommunale Familie ist der erste Ort des Erlebens und Erlernens von Demokratie, Vielfalt, Teilhabe und Integration. Deshalb kann von dort aus nur eine Botschaft ausgehen: Wir zeigen klare Kante gegen rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Aktivitäten! Wir stehen damit in unserem unmittelbaren Umfeld aktiv und geschlossen für Demokratie und Toleranz ein. Das bildet die Richtschnur unseres sozial-demokratischen kommunalpolitischen Handelns und erklärt die Übernahme von Verantwortung für unsere demokratische Ordnung. Warum machen wir das? Weil wir überzeugt sind, dass es unerlässlich ist, sich für demokratische Grundwerte einzusetzen.“ Zitat aus Artikel von 2023.

    Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

  • Die neue Hessische Landesregierung steht

    Wiesbaden im Januar 2024

    Die neue Hessische Landesregierung steht

    Seit dem 18. Januar diesen Jahres regiert die SPD in Hessen mit. Besser kann ein Jahr nicht anfangen.

    Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum, Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur und Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, werden nun die Geschicke in Hessen und auch für uns Kommunalen lenken.

    Kaweh Mansoori, leitet nicht nur ein wichtiges Ministerium, er ist auch Stellvertretenden Ministerpräsidenten in Hessen – eine starke Position für die Sozialdemokratie.

    Heike Hofmann und Timon Gremmels sind tief verwurzelt in der SGK und langjährige Mitlieder im Vorstand. So können wir sicher sein, dass Kommunalpolitik ab jetzt einen anderen Stellenwert in Hessen hat.

    Als SGK haben wir uns sehr gefreut, dass wir in die Arbeitsgruppen zur Vorbereitung des Koalitionsvertrags mit einbezogen wurden und so trägt der Vertrag auch eine starke kommunale Handschrift.

    Die Erwartungen an die neue Landesregierung und die SPD sind hoch. Wir leben in schwierigen Zeiten und viele Antworten müssen gefunden werden. Das geht nur mit neuem Schwung – diesen gibt es nun in Hessen! So blicken wir positiv nach vorne und wünschen den Ministern und Ministerinnen sowie ihren Staatsekretären und Staatssekretärinnen einen guten Start.

    Die SGK Hessen, also die hessischen sozialdemokratischen Kommunalen,  sind bereit sich einzubringen und mitzuwirken, denn auf kommunaler Ebene ist die SPD in Hessen gut aufgestellt.

    Die SPD im Hessischen Landtag

    Die Zusammensetzung der neuen SPD Landtagsfraktion steht und wir freuen uns, dass unser langjähriges Mitglied im Vorstand der SGK, Tobias Eckert, den Fraktionsvorsitz übernommen hat.

    Wir gratulieren der gesamten SPD Landtagsfraktion und wünschen ihr für die nächsten Jahre ein gutes Gelingen.

  • Entdecke die Zukunft deiner Kommune mit ChatGPT

    Wiesbaden im Februar 2024

    Entdecke die Zukunft deiner Kommune mit ChatGPT

    Bereits im letzten Jahr hatten wir einen ersten Workshop angeboten, der gut angenommen wurde. Die Ergebnisse des außergewöhnlichen Brainstormings waren erstaunlich. Für uns ist klar, KI kann die Fraktionsarbeit bereichern.

    Gemeinsam mit unserem Bildungsträger, der AfK Hessen, haben wir beschlossen diese Form des Workshops als Inhouse-Seminar den SGK-Fraktionen anzubieten.

    Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle!

  • Jüngster Bürgermeister kommt demnächst aus Hessen

    Wiesbaden im Oktober 2023 – Bild: Lukas Becker

    Jüngster Bürgermeister kommt demnächst aus Hessen

    Lukas Becker wird demnächst der jüngste Bürgermeister Deutschlands sein. Am Tag der Landtagswahl, 8. Oktober, wurde er zum Bürgermeister der Gemeinde Lautertal gewählt. Am 9. Oktober ist er 26 Jahre alt geworden – was ein Geburtstagsgeschenk!

    Schon lange ist Lukas Becker SGK-Mitglied und in der Kommunalpolitik aktiv. Sowohl als Vorsitzender der SPD Fraktion Gemünden/Felda, als auch als Mitglieder der Kreistagsfraktion Vogelsberg hat er unsere Informationen rund um die Kommunalpolitik erhalten. Wir hoffen, dass auch diese zum Erfolg beigetragen haben und gratulieren ihm herzlich zu der gewonnen Wahl.

    Näheres zu Lukas Becker kann der Pressemitteilung „Netzwerk Junge Politiker*innen“ entnommen werden. Diese finden Sie hier.

  • Andreas Siebert bleibt Vorsitzender der SGK Hessen

    Wiesbaden im Juli 2023

    Andreas Siebert bleibt Vorsitzender der SGK Hessen

    Auf der Landesdelegiertenkonferenz der SGK Hessen, am 8. Juli, wurde Andreas Siebert, Landrat des Landkreises Kassel, mit absoluter Mehrheit in seinem Amt als Vorsitzender der sozialdemokratischen Kommunalen in Hessen, bestätigt.

    Mit seiner Rede und dem Bericht über die Arbeit der SGK, konnte er die Delegierten in der Stadthalle Hofheim am Taunus von der guten Arbeit des Vorstands und der Geschäftsstelle überzeugen.

    Auch seine Schwerpunkte, vom Krisenmanagement der Kommunen, über die steigenden Lebenshaltungskosten, die die Bürger*innen verunsichern, bis hin zu Umsetzung der Klimaschutzziele, bei der Kommunen eine wichtige Rolle spielen, wurden von den Delegierten und den Gästen ebenfalls als besonders wichtig erachtet und an den jeweiligen Stellen mit starkem Applaus bestätigt.

    Den Menschen Mut und Zuversicht geben, auch das ist eine Aufgabe der Kommunalen, so Siebert.

    Die Stellvertreterin Julia Ostrowicki, Stadtverordnetenvorsteherin der Stadt Kelkheim, wurde ebenfalls im Amt bestätigt. Als weiterer Stellvertreter wurde der Frankfurter Roger Podstatny, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Römer, und bereits seit langem Beisitzer der SGK Hessen, gewählt. Auch der langjährige Schatzmeister, Axel Weiss-Thiel, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Hanau, wurde wiedergewählt.

    Der erweiterte Vorstand besteht aus 11 Beisitzer*innen. Wiedergewählt wurden Silke Engler, Vize-Landrätin Landkreis Kassel, Winfried Becker, Landrat Schwalm-Eder-Kreis, Katrin Hechler, Kreisbeigeordnete Hochtaunus, Tobias Eckert, MdL, Hannelore Behle, Kreisbeigeordnete Waldeck-Frankenberg, Bernhard Köppler, Stadtrat Hofheim, Kirsten Dinnebier, Stadträtin Marburg und Stefan Scholl, Fraktionsmitglied Lahn-Dill-Kreis. Neu in den Vorstand gewählt wurden Sina Best, Bürgermeisterin Gudensberg, Helena Wolf, Fraktionsvorsitzende Offenbach und Dr. Josefine Koebe, ehrenamtliche Stadträtin Bensheim.

    Die sehr erfrischende Begrüßungsrede des Ortsvereinsvorsitzenden Aaron Kowacs begeistere die Versammlung. Die Landtagswahl bestimmt auch die Zukunft der Kommunalen und so war sein Vergleich der derzeitigen Hessischen Landesregierung mit den Zuständen im Deutschen Fußball sehr passend. Die Rede werden wir in Auszügen in unseren Publikationen veröffentlichen.

    Die Rede des diesjährigen Vertreters der Spitzenverbände Dr. Jürgen Dieter verfolgten die Delegierten mit großem Interesse.

    Der Geschäftsführer der Bundes-SGK, Dr. Manfred Sternberg, berichtete aus Berlin und somit war die Überleitung zur mit Spannung erwarteten Rede der Bundesinnenministerin, Vorsitzende und Spitzenkandidatin der SPD Hessen, Nancy Faeser, ein Leichtes.

    Nancy Faeser ist seit vielen Jahren als kooptiertes Mitglied in der SGK Hessen aktiv und hält die Kommunalen immer auf dem Laufenden. Als ehemalige Stadtverordnete sind ihr die Anliegen der Kommunen bekannt und in ihrer Rede hat sie uns wissen lassen, wie sich die Bundespolitik auf die Kommunen in Hessen auswirkt und was sich in Hessen, nach dem 8. Oktober, alles ändern könnte und sollte.

    Unser Bildungsträger, die AfK Hessen, hat den „Großen Hessen-Löwen“ postum an Kirsten Fründt, ehemalige Vorsitzende der SGK Hessen und Landrätin des Kreises Marburg-Biedenkopf, vergeben. Julia Ostrowicki hielt die Laudatio und übergab den Löwen an Jürgen Fründt, den Ehemann von Kirsten Fründt. Es war ein sehr bewegender Moment.

    Drei Kommunal-Löwen für gute Aktionen und Ideen in der Kommunalpolitik wurden vergeben:

    An das Haus Sankt Martin der Caritas Main-Taunus für das Projekt „Kunst und Kultur für Wohnungslose“. Ein weiterer Löwe ging an den Ortsvereins-Vorsitzenden-Stammtisch des SPD-Unterbezirks Darmstadt-Dieburg für das Projekt „Kampagne zur Mitgliedergewinnung“. Der dritte Löwe ging an die SPD- Fraktion Oestrich Winkel für das Projekt „65375 – Der Podcast für Oestrich-Winkel“.   

    Darüber hinaus wurde der Marie Bittorf-Preis für verdiente Kommunalpolitikerinnen verliehen. Zum einen an Gisela Jäckel aus Wetzlar und in Abwesenheit an Waltraud Hoppe aus Hanau. Die Rede der fast 90-jährigen Gisela Jäckel bewegte die Teilnehmer*innen sehr und so verließ Gisela Jäckel das Rednerpult unter Standing Ovation.

    Auch die Absolvent*innen der Kommunalakademie waren vor Ort und erhielten ihre Urkunden, diesmal aus der Hand von Nancy Faeser.

    Das Treffen der sozialdemokratischen Kommunalen in entspannter Atmosphäre, ohne Corona Auflagen, war ein schönes Ereignis und die SGK Hessen kann nun ihre Aufgaben, die Kommunalen zu unterstützen und deren Vernetzung zu erweitern, übergangslos weiterführen.

  • SGK Hessen fordert von der Landesregierung Unterstützung bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten

    Wiesbaden im Juni/Juli 2023

    Foto: Andreas Siebert

    SGK Hessen fordert von der Landesregierung Unterstützung bei der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten

    Die SGK Hessen begrüßt, dass der Bund sich ungeachtet der Zuständigkeiten in den Ländern, die für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig sind, engagiert.

    „Wir begrüßen, dass der Bund den Kommunen erneut gesondert eine Milliarde Euro zur Versorgung der Geflüchteten zur Verfügung stellt. Gleichzeitig fordern wir die schwarzgrüne Landesregierung auf, es dem Bund gleichzutun und den Kommunen ebenfalls Sondermittel für die Integration zuzuweisen“, sagte der SGK-Landesvorsitzende Andreas Siebert.

    Die SGK Hessen erwartet vom Land, dass das Land Hessen seiner Verantwortung nachkommt und die Kommunen überall dort organisatorisch und finanziell unterstützt, wo es seine Aufgaben auf die Kommunen übertragen hat.

    Es steht fest, dass die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten, Rückführungen und wichtige Aufgaben im Bereich der Integration nach dem Grundgesetz Ländersache sind. Auch für die Sicherstellung der Kommunalfinanzen ist laut Staatsgerichtshof das Land letztverantwortlich.

    Deshalb fordert Siebert die Landesregierung auf, die bereits vom Bund als Soforthilfe für die Auswirkungen des Ukrainekrieges sowie die im Flüchtlingsgipfel erneut bereitgestellten Gelder vollständig an die kommunale Familie durchzureichen.

    „Es ist ein Skandal, dass die schwarz-grüne Landesregierung im letzten Jahr lediglich 71,2% an die kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht hat und für 2023 sogar einen Einbehalt von 50% angekündigt hat“, so Andreas Siebert.

    Das den Kommunen zustehende Geld versinkt im Landeshaushalt und wird nicht für Integration ausgegeben. Im Übrigen steht dem Land das Geld auch nicht zu, da die meisten ukrainischen Geflüchteten direkt in den Landkreisen, Städten und Gemeinden angekommen sind.

    „Die Unterbringung und Integration von Geflüchteten ist eine Herkulesaufgabe, der wir uns aber als kommunale Familie stellen. Für das Recht auf Asyl darf es keine Obergrenze geben“, so Siebert abschließend.

  • Das Land Hessen muss die kommunale Familie stärker in den Blick nehmen

    Wiesbaden/Kassel im April 2023

    Fokus auf auskömmliche Finanzierung für Kommunen

    Das Land Hessen muss die kommunale Familie stärker in den Blick nehmen

    Andreas Siebert, Vorsitzender der SGK Hessen, stellvertretender Bundesvorsitzender SGK und Landrat Landkreis Kassel

    Die finanzielle Ausstattung der kommunalen Familie ist besorgniserregend. Um die Aufgaben im Sinne der Menschen vor Ort wahrnehmen zu können, müssen Kreise und Kommunen zur Umsetzung der Vorgaben finanziell auskömmlich entschädigt werden. Allerdings regiert die schwarz—grüne Landesregierung auf Kosten der kommunalen Familie. Damit muss Schluss sein!

    Schwarz-Grün verweigert konsequent die Arbeit an zukunftsfähigen Lösungen für die Menschen in unserem Bundesland. Eine moderne und innovative Wirtschafts- und Standortpolitik? Fehlanzeige! Schnelle Glasfaserverbindungen überall im Land? Fehlanzeige! Ein flächendeckendes Mobilitätsangebot, das allen Menschen auch im ländlichen Raum schnelle Verbindungen in das nächste Mittelzentrum bietet? Fehlanzeige! Eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgungsinfrastruktur, die den tatsächlichen Bedarf im Blick hat? Fehlanzeige!

    Das sind nur einige wenige Beispiele, die aus Sicht der kommunalen Familie durch die schwarz-grüne Landesregierung stiefmütterlich behandelt werden. Um diese Themen im Sinne der Menschen vor Ort umsetzen zu können, fehlt es vielerorts an den finanziellen Mitteln. Das Land überträgt mehr und mehr Aufgaben an die Kommunen, entzieht sich jedoch weitgehend der finanziellen Verantwortung.

    Die Gestaltung des Transformationsprozesses in der Wirtschaft, insbesondere der Wandel in der Automobilindustrie mitsamt den Auswirkungen auf Beschäftigte und Betriebe muss vom Land stärker begleitet werden. Der Abbau von weißen Flecken im Mobilfunknetz sowie der weitere Glasfaserausbau sind für die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes essentiell. Der flächendeckende Ausbau digitaler Datenautobahnen ist wesentlich für den Erhalt und Ausbau des Wirtschaftsstandortes. Die Digitalisierung unserer Schulen wird vorwiegend durch die kommunalen Schulträger (also kreisfreie Städte und Landkreise) sowie aus Bundesmitteln des Digitalpakts Schule finanziert.

    Die Nahversorgung im ländlichen Raum, die medizinische Grundversorgung in Krankenhäusern oder durch medizinische Versorgungszentren, eine auskömmliche Finanzierung des ÖPNV und die Sicherstellung der Mobilität in allen Kommunen sind wesentliche Herausforderungen, die die CDU-geführte Landesregierung bisher unzureichend bearbeitet.

    Die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird durch die Zuweisung von neuen Aufgaben und gleichzeitigen Mittelkürzungen immer weiter eingeschränkt. Das schränkt den finanziellen Spielraum ein, den die Kommunen jedoch benötigen, um in Kitas, Ganztagsbetreuung oder die medizinische Grundversorgung zu investieren.

    Insbesondere im ländlichen Raum kommt es dadurch zu einem großen Ungleichgewicht, mit der Folge, dass das Land sich einen schlanken Fuß macht, während die Kommunen zusehen müssen, wie sie ihre Aufgaben erfüllen und zugleich die Einnahmensituation verbessern. Zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte fordert das Land die Erhöhung kommunaler Gebühren und Abgaben. Das geht direkt zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, also der Menschen vor Ort für die wir Politik machen.

    Als sozialdemokratischer Landrat und damit als ein direkt betroffener Praktiker aus der kommunalen Familie kann ich von einer ganzen Reihe von Problemen berichten, die uns auf Kreisebene finanziell zu schaffen machen.

    Der furchtbare Angriff Russlands auf die Ukraine hat vor über einem Jahr dafür gesorgt, dass wir landauf landab mit vereinten Kräften die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen schnell stemmen konnten. Im Landkreis Kassel haben wir den Vorteil, dass sich der Kreis bereits seit 2015 mit einer eigenen Infrastruktur um die Flüchtlingsunterbringung und -betreuung eigenständig kümmert. Damit konnte auf bestehende Strukturen in kürzester Zeit zurückgegriffen werden. Dennoch mussten nicht unerhebliche Mittel mobilisiert werden, um Unterkünfte herzurichten und Personal zu beschaffen, um die bei uns schutzsuchenden Menschen angemessen unterbringen und betreuen zu können. Der Kreis übernimmt für die kommunale Familie die Betreuungsstruktur und entlastet damit die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

    Die schwarz-grüne Landesregierung leitet jedoch die vom Bund für die Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel, dazu gehören die Fallpauschalen bei der Unterbringung geflüchteter Menschen, nicht 1:1 an die Kreise weiter – und wenn dann mit hohem zeitlichen Verzug. Bis heute wartet der Landkreis Kassel auf rund 7,5 Mio. Euro, die zum Ausgleich entstandener Kosten durch die Flüchtlingsunterbringung noch ausstehen. Darüber hinaus ist auch eine Anpassung der Pauschalen nötig, um die tatsächlich entstehenden Aufwendungen zu finanzieren.

    Von der künftigen Hessischen Landesregierung erwarten wir, die Finanzbeziehungen zwischen Land, Kreisen und Kommunen neu aufzustellen. Dazu gehört die Anpassung von zu zahlenden Pauschalen an den tatsächlich notwendigen Bedarf zur Aufgabenerfüllung. Die notwendigen Aufwendungen der Kreise und Kommunen müssen aufwandgerecht entschädigt werden. Andernfalls schränkt dies die kommunalen Aufgabenträger in ihrem ohnehin geringen Gestaltungsspielraum im Bereich der freiwilligen Leistungen noch weiter ein. Nur durch eine vernünftige Finanzierungsgrundlage kann sichergestellt werden, dass die beauftragten Leistungen nicht zu Lasten anderer Aufgaben gehen.

    Um es deutlich zu sagen: Macht sich das Land weiter einen schlanken Fuß und spart die Kommunen kaputt, gefährdet dies den sozialen Zusammenhalt in unserem Land! Nur mit handlungsfähigen Kommunen können Kreise, Städte und Gemeinden als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger ihre Aufgaben erfüllen. Nicht zu vergessen, dass die kommunale Ebene der zentrale Ort für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie ist.

    Der Kreativität von Kommunen und Landkreisen ist es zu verdanken, dass das konsequente Wegducken des Landes bei notwendigen Zukunftsinvestitionen nicht zu Lasten der Menschen vor Ort geht. Ohne ausreichenden finanziellen Handlungsspielraum können die Kommunen ihre örtliche Gemeinschaft nicht unterstützen, sie können die dringend notwendige soziale Infrastruktur sich schlicht nicht leisten. Das geht zu Lasten der Kinder- und Jugendarbeit, das geht zu Lasten der örtlichen sozialen Infrastruktur, das geht zu Lasten der Daseinsvorsorge. Das kann und das darf nicht unser Anspruch sein.

    Bei der bevorstehenden Landtagswahl im Oktober 2023 geht es um nicht weniger als eine Richtungsentscheidung. Ein Weiter-so darf es nicht geben! Wir benötigen passgenaue Konzepte zur Weiterentwicklung Hessens zum innovativen und nachhaltigen Wirtschaftsstandort. Die bereits im Gang befindlichen Transformationsprozesse in den Regionen müssen gemeinsam mit den betroffenen Beschäftigten und Betrieben vor Ort aktiv gestaltet werden. Der Wandel bietet viele Chancen, um als Vorreiter eines innovativen und klimafreundlichen Wirtschaftsstandorts beispielgebend für andere Regionen zu sein.

    Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen wir uns für gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen der Stadt und dem ländlichen Raum ein. In unserer immer älter werdenden Gesellschaft fällt die aktuelle Landesregierung dadurch auf, dass ihr die Sicherstellung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung offenbar nicht wichtig ist. Das bedeutet, dass es auch abseits der Ballungszentren eine flächendeckende Gesundheitsversorgung geben muss, die für die Menschen schnell erreichbar ist. Wir setzen uns dafür ein, eine qualitativ nach neuesten medizinischen Standards gute medizinische Versorgung wohnortnah sicherzustellen. Ambulante und stationäre Versorgungsangebote sollen hierzu eng verzahnt werden. Die Finanzierungsstrukturen müssen jedoch dringend angepasst werden. Nur mit dem Finger auf den Bund zu zeigen, kann doch nicht die Antwort sein.

    Wir fordern eine sinnvolle Bedarfsplanung sowie Neubewertung der Finanzierungsstrukturen entlang des tatsächlich ermittelten Bedarfs. Auch die nicht unerheblichen Vorhaltekosten für einen Klinikbetrieb müssen berücksichtigt werden, um die medizinische Infrastruktur wirtschaftlich betreiben zu können. Es gäbe weitere Beispiele, die sich im Rahmen dieses Beitrags jedoch nicht alle aufführen lassen.

    Im Herbst geht es deshalb um eine bedeutende Weichenstellung: Wir werben für eine kommunalfreundliche Landespolitik unter sozialdemokratischer Führung. Wir setzen auf eine Stärkung der kommunalen Familie, in dem wir die finanziellen Voraussetzungen für die Kommunen verbessern, wir optimieren den kommunalen Finanzausgleich und sorgen für einen fairen Ausgleich zwischen Städten und Gemeinden. Für strukturschwache Regionen planen wir die Einführung eines zusätzlichen Faktors, der gezielt dort unterstützt, wo es am nötigsten ist. Damit ermöglichen wir den Erhalt der sozialen Infrastruktur vor Ort und ermöglichen bestenfalls neue Wachstumspotentiale. Die SPD in Hessen tritt an, damit die Belange der kommunalen Familie endlich angemessen berücksichtigt werden!

    Dazu beitragen kann übrigens auch ein „echtes“ Kommunalministerium, welches mit Praktikern aus der kommunalen Ebene besetzt wird und als wichtiges Bindeglied zwischen den Interessen der Kommunen und des Landes einen Schwerpunkt auf die kommunalen Bedürfnisse legen kann. Einen Gedanken ist es wert. Vielleicht ist es auch mehr als nur ein Gedanke, wenn die Wählerinnen und Wähler am 8. Oktober 2023 über die Zukunft des Landes Hessen entscheiden und mit ihrer Stimme für die SPD der kommunalen Familie den Rücken stärken.